Schon über zwei Jahre lang währt der Streit über ein Baugrundstück am Hang in Denklingen. Jetzt soll das Verwaltungsgericht entscheiden.
Denklingen – In edlem Zwirn schreiten ein Richter des Münchner Verwaltungsgerichts und sein Gefolge über die ungeteerte Straße zu einem grünen Hanggrundstück unweit der Kirche in Denklingen. Hier findet ein sogenannter Augenschein statt, in dem sich das Gericht einen Überblick verschafft. Es gilt: Nachbarn gegen Landratsamt und Gemeinde Denklingen. Zu entscheiden ist, ob das Landratsamt bei der Genehmigung einer Bauvoranfrage auf dem Hang einen Fehler begangen hat.
In direkter Nachbarschaft liegt ein vertäfeltes Häuschen, das schon beim bloßen Hinsehen eine lange Geschichte erzählt. Die Herrschaften vom Gericht steigen über ein Absperrband, das die Bewohner eingezogen haben, um ihren Grund abzugrenzen. Hier leben Cornelia Rapp und Josef Lang. Ein Künstlerehepaar, das neben dem Wohnhaus in einer alten Schreinerei Bildhauerarbeiten erstellt. Ein ursprüngliches Fleckchen Erde, fast verwunschen wirkt das Anwesen, die Zeit scheint stehengeblieben.
Doch seit rund zwei Jahren ist es vorbei mit der beschaulichen Ruhe, stattdessen herrscht dicke Luft. Denn auf dem nebenliegenden Hang soll ein Doppelhaus entstehen. Der Käufer: Julian Herfeldt, Sohn von Benjamin Herfeldt, der in Landsberg ein Immobilienunternehmen betreibt. Der Denklinger Gemeinderat hatte das Einvernehmen für die Bauvoranfrage erteilt, das Landratsamt hatte sie genehmigt.
„Der Gemeinderat war vor der Entscheidung kein einziges Mal hier, um sich die Situation anzuschauen“, sagt Cornelia Rapp kopfschüttelnd. Tatsächlich ist auf den ersten Blick hier kaum ein Doppelhaus denkbar. Zu steil der Hang, zu nah das Wohnhaus der Künstler. Doch Architekt Gerhard Birkle vom gleichnamigen Architekturbüro in Schwabmünchen hat gut geplant. „Wir hatten zuerst ein Mehrfamilienhaus im Blick, sind aber nun runtergegangen.“ Die Fläche des Doppelhauses soll laut Fachmann der eines Einfamilienhauses entsprechen, das oberste Geschoss über den Hang hinaus ragen. „Unschön“, wie Rapp und Lang finden. „Niemand hat etwas gegen nette Nachbarn, zum Beispiel eine Familie. Aber so ein Klotz passt hier nicht rein“, ärgert sich Rapp.
Hauptärgernis ist die sogenannte Feuerwehraufstellfläche, welche 2,50 Meter auf den Grund des Paares ragt. Zur Erklärung: Eine solche Fläche ist ein Bereich für die Feuerwehr, der befestigt sein muss. Von hier aus können die Einsatzkräfte mit der Drehleiter oder der Leiter an eine Wand gelangen. Darum hatten die Künstler einen Anwalt eingeschaltet. „Die Bauherren sollen bitte auf ihrem Grund bleiben.“
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Befragt man Julian Herfeldt, ist dieser mehr als erbost über die Reaktion von Cornelia Rapp und Josef Lang. „Seit über zwei Jahren werde ich hier von denen aufs übelste blockiert“, schimpft er. Auch die Abwesenheit des Anwalts der gegnerischen Partei wertet er als Strategie. Denn ohne Anwalt kann an diesem Tag keine Entscheidung getroffen werden. Es bleibt beim bloßen Augenschein. „Er hatte leider keine Zeit“, so Josef Lang.
Interessent hat kleineres Haus im Blick
Laut den Aussagen seines Vaters, habe Herfeldt zunächst selbst dort bauen und eine Familie gründen wollen. Mittlerweile habe er aber andere Pläne. Allerdings scheitern diese nun in der Umsetzung. Im Juni 2026 muss die Voranfrage verlängert werden. Von seinem Ansinnen absehen möchte Herfeldt nämlich nicht, das ist klar spürbar.
Dennoch gibt es einen Silberstreif am Horizont. Wie Benjamin Herfeldt sagt, gibt es einen Kaufinteressenten, der ein wesentlich kleineres Gebäude im Blick hat. „Das wäre doch die Lösung für alle“, hofft Planer Birkle.