Gewalt-Vorwurf gegen Erzieherin: Eltern stellen Strafanzeige – BRK stellt Mitarbeiterin frei

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Das BRK-Kinderhaus „Schatzkiste“ in Oberpframmern: Hier, so behaupten es Eltern, soll ein Kind geschlagen worden sein. © Stefan Rossmann

In Oberpframmern wird eine Erzieherin beschuldigt, einen vierjährigen Jungen misshandelt zu haben. Die Eltern des Kindes haben Anzeige erstattet und fordern Veränderungen im Kindergarten. Das BRK stellt sich vor die Mitarbeiterin und verspricht Aufklärung.

Oberpframmern - Die Vorwürfe sind schwerwiegend, sie erschüttern die 2500-Einwohner-Gemeinde Oberpframmern, sie sind das Gesprächsthema bei Eltern kleinerer Kinder im Ort. Im Kindergarten „Schatzkiste“, der unter der Trägerschaft des Bayerischen Roten Kreuzes steht, soll eine Erzieherin einen vierjährigen Buben geschlagen haben. Die Eltern erstatten Strafanzeige. Der BRK-Kreisverband Ebersberg reagiert und stellt die Mitarbeiterin frei. „Rein vorsorglich“, wie BRK-Kreisgeschäftsführer Manfred Barth auf Anfrage sagt. Erst vor wenigen Wochen hatte die EZ über eine Erzieherin berichtet, die in einer Plieninger Kita unter freier Trägerschaft gegen einen Buben handgreiflich geworden war.

Eltern sprechen von strafrechtlicher Relevanz

Im Gespräch mit der Ebersberger Zeitung spricht der Vater des betroffenen Oberpframmerner Buben von einer „stark überforderten“ Erzieherin, „die auch seelische Gewalt ausübt“ und einer Kinderhausleiterin, die die Missstände „seit Jahren“ decken würde. Der Sohn habe ihm und seiner Frau „Sachen aus dem Kindergarten berichtet, die wir anfangs gar nicht glauben wollten“, so der Vater. Das Verhalten der angeblich schlagenden Erzieherin bewege sich nicht mehr in einer „Grauzone“, sondern im strafrechtlich relevanten Bereich. Das könnten auch andere Eltern bestätigen, sagt der Oberpframmerner.

Er hat eine Anwältin eingeschaltet, die Strafanzeige wegen des Verdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen stellte. „Uns geht es nicht um Schadenersatz oder etwas dergleichen, uns geht es um die Kinder“, sagt der Vater. In dem Kindergarten müsse sich etwas verändern, entweder komme es zu einem Trägerwechsel oder das Personal werde ausgetauscht.

Die Kindertagesstättenaufsicht des Kreisjugendamtes Ebersberg ist nach Bekanntwerden der Vorwürfe am 22. April umgehend mit dem BRK-Kreisverband Ebersberg in Kontakt getreten, heißt es aus dem Landratsamt. Die Anwältin sei in der Sache „proaktiv“ auf das Kreisjugendamt zugegangen. Der BRK-Kreisverband Ebersberg wiederum habe diesem eine Stellungnahme „zum derzeitigen Bearbeitungsstand der Vorfälle“ zukommen lassen. „Aus Sicht der Kindertagesstättenaufsicht hat der Träger die notwendigen Schritte eingeleitet und diese hinreichend aufgezeigt“, sagt eine Sprecherin des Landratsamts.

BRK verspricht Aufklärung: Notwendige Schritte seien eingeleitet

Dass das Wohl der Kinder im Vordergrund zu stehen habe, sagt nicht nur der Oberpframmerner Vater. Das sagt auch Manfred Barth, Geschäftsführer des Ebersberger BRK-Kreisverbands, der die Vorwürfe gegen die Erzieherin zurückweist. Er bittet um Verständnis, dass er sich zu Einzeiheiten des Falles nicht äußern könne, da dieser bei der Staatswanwaltschaft liege. Die betroffene Erzieherin (Barth: „eine sehr erfahrene Mitarbeiterin“) sei freigestellt worden, was keinem Schuldeingeständnis gleichkomme, sondern dazu diene, die Frau in der „sehr belastenden Situation“ aus der Schusslinie zu nehmen. Eine Erzieherin aus einer anderen BRK-Einrichtung sei nach Oberpframmern versetzt worden, damit die Betreuung dort gewährleistet sei.

Barth berichtet, dass er alle Oberpframmerner Eltern kurz nach Bekanntwerden der Vorwürfe zu einem Elternabend in die Einrichtung eingeladen habe. Auch der Elternbeirat und das Personal seien dabei gewesen, die Eltern des betroffenen Buben seien nicht gekommen. Er, Barth, habe an dem Abend über die Anzeige berichtet „soweit es mir im rechtlichen Rahmen möglich ist“.

Zur EZ sagt Barth, dass sein Haus den „Themenkomplex“ aufklären wolle. „Schade, dass kein Gespräch mit den Eltern möglich ist“, fügt er an. Der betroffene Vater sagt: „Das BRK hat das Gespräch mit uns nicht gesucht.“

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