Frau erbt Millionen und will weiter Bürgergeld beziehen - Gericht widerspricht

Eine Frau aus Baden-Württemberg, die gemeinsam mit ihrer Schwester Immobilien und ein Wertpapierdepot im Wert von über 1,2 Millionen Euro geerbt hatte, darf kein Bürgergeld mehr beziehen. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg und bestätigte damit ein vorheriges Urteil des Sozialgerichts Stuttgart, wie "Schwaebische.de" berichtet.

Die Frau hatte bereits über 15 Jahre lang Sozialleistungen erhalten. Nach der Erbschaft im Jahr 2019 wollte sie dennoch weiterhin Bürgergeld beziehen. Ihre Begründung: Die Wohnungen müssten erst renoviert werden und seien daher aktuell weder vermietbar noch verkäuflich. Außerdem sei die Erbengemeinschaft mit ihrer Schwester noch nicht aufgelöst, weshalb sie nicht alleine über das Erbe verfügen könne.

"Klägerin sei nicht hilfebedürftig gewesen"

Das Jobcenter ließ diese Argumente nicht gelten und lehnte weitere Zahlungen ab. Die Frau klagte zunächst vor dem Sozialgericht – ohne Erfolg. Die Richter sahen sie als nicht hilfebedürftig an, da ihr Vermögen ausreiche, um den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

„Die Klägerin sei nicht hilfebedürftig gewesen, da sie ihren Lebensunterhalt aus eigenem, verwertbarem Vermögen habe decken können“, so das Gericht laut Schwaebische.de.

Auch in der nächsten Instanz, dem Landessozialgericht, scheiterte sie nun endgültig.

Wichtige Folgen für Erbengemeinschaften

Das Urteil könnte Auswirkungen auf andere ähnliche Fälle haben. Wer eine Erbschaft macht, muss das Jobcenter umgehend darüber informieren. Übersteigt der Wert des Erbes das gesetzlich festgelegte Schonvermögen von 40.000 Euro und kann daraus der Lebensunterhalt gedeckt werden, darf kein Bürgergeld mehr ausgezahlt werden.

Damit will man laut dem Bericht auch sogenannte „Blockierer“ in Erbengemeinschaften unter Druck setzen – also Miterben, die etwa den Verkauf einer geerbten Immobilie verzögern, um weiterhin Sozialleistungen zu erhalten.