Harte Konsequenzen bei Zweckentfremdung von Wohnraum in München: Bis zu 500.000 Euro Bußgeld
München kämpft gegen Wohnraummangel. Zweckentfremdung kann teuer werden. Ein Verstoß kostet bis zu 500.000 Euro.
München - In keiner anderen deutschen Stadt sind die Mieten so teuer und der Wettbewerb um Wohnungen so intensiv wie in München. Die Situation bleibt seit Jahren unverändert. Besonders problematisch wird es, wenn leerstehende Wohnungen nicht auf dem Markt angeboten werden, weil sie anderweitig genutzt werden. Eine solche „Zweckentfremdung“ ist in München untersagt und kann mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Doch wie kann man einen solchen Fall identifizieren?
Definition von Zweckentfremdung von Wohnraum in München
Definition der Zweckentfremdung von Wohnraum Die Stadt München definiert eine Zweckentfremdung von Wohnraum als gegeben, wenn eine Wohnung
- beruflich oder gewerblich genutzt wird (zum Beispiel als Büro oder als Arztpraxis)
- für mehr als acht Wochen im Kalenderjahr als Ferienwohnung genutzt wird
- abgebrochen wird oder
- länger als drei Monate lang leersteht.

Diese Regelungen greifen jedoch nicht, wenn weniger als die Hälfte der Wohnung als Büro oder Ferienwohnung genutzt wird und der restliche Teil normal bewohnt ist. Der Mangel an Wohnraum in München ist besonders bei günstigen Wohnungen spürbar. Aus diesem Grund wurde die Zweckentfremdung von Wohnraum in der Stadt bereits 1972 untersagt.
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Bußgeld von bis zu 500.000 Euro: Maßnahmen der Stadt München gegen Zweckentfremdung
Wer plant, eine Wohnung als Büro zu nutzen oder als Ferienwohnung zu vermieten, muss bei der Stadt München einen Genehmigungsantrag einreichen. Für diesen Antrag sind ein Grundrissplan, eine Wohnflächenberechnung und ein Grundbuchauszug erforderlich. Die Dauer und die Kosten der Genehmigung hängen laut Stadt von den individuellen Umständen ab.
Andernfalls drohen hohe finanzielle Konsequenzen: Über die Website der Stadt kann ein solches Verhalten gemeldet werden. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 500.000 Euro pro Verstoß bestraft werden kann. Weitere Informationen zur „Zweckentfremdung“ von Wohnraum sind auf stadt.muenchen.de verfügbar.