Knapp drei Monate vor dem Termin am 8. März beginnt die heiße Phase der Kommunalwahl: Ab dem heutigen Mittwoch dürfen in den Rathäusern Unterschriftenlisten ausliegen für Parteien und Kandidaten, die noch in keinem Parlament vertreten sind. Anbei alle Infos über Termine und Fristen.
Die Heimatzeitung ist derzeit voll von Aufstellungsversammlungen von Parteien und Wählergruppierungen in den Städten und Gemeinden – ein gutes Zeichen, dass das Interesse, sich ehrenamtlich politisch zu betätigen, nach wie vor groß ist. Doch bei einigen Kandidaten geht es um mehr, nämlich um den (meist) hauptamtlichen Posten als Bürgermeister oder Landrat. Doch es ist kein Automatismus, dass man am 8. März auf dem Wahlzettel steht – dafür gibt es Regeln und Fristen.
AfD hat auch nominiert
Dass die AfD zumindest einen Landratskandidaten stellen wird, war allgemein erwartet worden. Jetzt teilte der Landtagsabgeordnete Benjamin Nolte in den sozialen Medien mit, dass er einstimmig zum Landratskandidat gekürt worden sei. Auch für den Kreistag tritt er an, auf Platz zwei der Liste hinter der Bundestagsabgeordneten und Kreisvorsitzenden Gerrit Huy.
Auf Nachfrage, ob die Kandidaten auch öffentlich bekannt gemacht werden, sagte Huy, das werde man noch gemeinsam besprechen. Sie sei aber dafür, „das ist ja etwas Positives“. An insgesamt zwei Terminen habe man gleich mehrere Listen aufgestellt, nämlich nicht nur für den Kreistag, sondern auch für die Stadt- und Gemeinderäte in Weilheim, Schongau, Penzberg, Peißenberg, Polling und Seeshaupt. Die Nachricht ist von Nolte martialisch mit „stolzer Kämpfer für den Stimmkreis Weilheim-Schongau“ sowie dem Satz „Bereit für die Schlacht“ mit einem Gekreuzten-Schwerter-Emoji garniert.
Als Landratskandidat muss Nolte laut Landratsamt nicht im Landkreis wohnen, als Kreistagskandidat aber sehr wohl. Laut Huy, die in Inning im Landkreis Starnberg lebt, habe sie im Landkreis Weilheim-Schongau ebenso einen Zweitwohnsitz wie der Münchner Nolte, der derzeit im Landkreis ein Eigenheim baue.
Gestern zum Beispiel war so ein wichtiger Termin: Wer Unterstützer-Unterschriften benötigt, um zur Wahl zugelassen zu werden, konnte gestern seinen Antrag beim Landratsamt oder den Kommunen stellen. „Wir waren die ersten beim Landratsamt“, sagt Jörg von Rohland, der für die Satirepartei Die Partei als Landrat kandidiert. Die Info geht an alle 34 Kommunen im Landkreis raus, jeder kann dann dort auf den Unterstützungslisten seine Unterschrift für die oder eine andere Partei oder Gruppierung leisten, damit sie bei der Wahl antreten darf.
„Bei uns ist noch nichts eingetroffen, wir rechnen jede Minute mit der Info vom Landratsamt“, sagte Penzbergs Ordnungsamtsleiter Joachim Bodendieck am Vormittag. Er ist sich auch sicher, dass sich die FDP, die am Montagabend ihre Liste für den Penzberger Stadtrat nominiert hat und ebenfalls Unterstützerunterschriften braucht, bald melden wird.
Unterschriften sind ab heute möglich
Grundsätzlich muss laut Landratsamt jeder Wahlvorschlag erst einmal von zehn wahlberechtigten Personen unterschrieben sein, die selbst nicht Kandidaten sein dürfen. Wahlvorschläge von neuen Wahlvorschlagsträgern müssen darüber hinaus von weiteren Wahlberechtigten unterstützt werden, deren Anzahl sich nach der Zahl der Einwohner der Gemeinde oder des Landkreises richtet.
Für den Landkreis bedeutet das beispielsweise, dass von Rohland 385 Unterschriften braucht, um wirklich antreten zu dürfen. Denn Die Partei sitzt bisher nicht im Kreistag, anders als etwas die Bayernpartei, die ÖDP oder die Linke, die bereits einen Mandatsträger dort haben und deshalb keine Unterschriften benötigen.
Hätte der Landkreis mehr als 150 000 Einwohner, wären sogar 430 Unterstützerunterschriften notwendig. Auf Gemeide-Ebene wiederum sind zwischen 1000 und 2000 Einwohnern 50 Unterschriften nötig, zwischen 3000 und 5000 Einwohnern sind es 80, und zwischen 10 000 und 20 000 immerhin schon 180. Eine Ausnahme macht das Gesetz für Parteien, die bei der jüngsten Landtags- oder Europawahl mindestens fünf Prozent der Stimmen im Freistaat erhalten haben oder bei der Bundestagswahl mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen. Deshalb kann die AfD auch in Kommunen, in denen sie bisher nicht im Stadt oder Gemeinderat vertreten war, ohne Unterschriften kandidieren (siehe Kasten). Jeder Bürger darf übrigens nur für eine Partei unterschreiben.
Bei der VG Altenstadt mit seinen fünf Gemeinden sind laut Wahlleiterin Veronika Bretthauer am ersten möglichen Abgabetag gestern schon fünf Listenvorschläge eingegangen, die aber alle keine Unterschriften brauchen. Bei Silvia Richter, die sich am heutigen Mittwoch auf einer eigenen Liste zur Schwabbrucker Bürgermeisterkandidatin küren lassen will, wird das anders sein: „Die wird Unterschriften benötigen“, sagt Bretthauer.
Möglich ist die Abgabe von Unterstützerunterschriften bis 19. Januar um 12 Uhr. Danach wird geprüft, ob alles seine Richtigkeit hat, es gibt noch Möglichkeiten des Widerspruchs. Spätestens am 3. Februar wird endgültig feststehen, wer für die Kommunalwahl zugelassen ist.