Verbraucherrechte für Bahn-Kunden bei GDL-Streik: So bekommt das Geld fürs Ticket zurück
Erneut will die GDL streiken. Für Kundinnen und Kunden der Deutschen Bahn heißt das umplanen. Dabei können sie einige Ticket-Rechte geltend machen.
Frankfurt – Bahn-Kunden und -Kundinnen müssen sich auf das nächste Schienen-Chaos gefasst machen. Erneut plant die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) einen Streik. Zwar kündigte der Bundesvorsitzende des Deutschen Beamtenbunds (dbb) an, dass der GDL-Streik nicht Montag (8. Januar) oder Dienstag (9. Januar) beginnen werde. Denn dann findet die dbb-Jahrestagung statt. „Ich habe mit Claus Weselsky schon vor Weihnachten verabredet, dass während der Tagung in Köln keine Streiks stattfinden werden“, meinte Silberbach im Gespräch mit dem Kölner Stadtanzeiger. Daher sei „die An- und Abreise sichergestellt“.
Und weil die GDL Mitglied des dbb ist, wird wohl auch deren Chef Weselsky an beiden Tagungstagen in Köln erscheinen. Für alle Bahnreisenden, die nicht zum Beamtenbund gehören, könnte es ab Mittwoch (10. Januar) dagegen deutlich mehr Probleme geben. Im Dezember hatte Weselsky der Rheinischen Post gesagt, dass die GDL ab Januar „Streiks von drei bis maximal fünf Tagen“ plane. Die Gewerkschaft hatte sich zuvor noch auf einen „Weihnachtsfrieden“ geeinigt, der aber nur bis einschließlich 7. Januar anhält. Als möglicher Starttermin des Streiks wird nun Mittwoch, der 10. Januar, gehandelt. Die Bahn unterbreitete der GDL inzwischen ein neues Angebot im Tarifstreit.

Bahnstreik der GDL: Zugausfall oder deutliche Verspätung – diese Ticket-Rechte greifen
Wenn aufgrund eines Streiks der Zug ausfällt oder erst viel später als geplant fährt, können Bahn-Kunden und -Kundinnen sich auf die DB-Fahrgastrechte berufen. Laut Julia Zeller von der Verbraucherzentrale Bayern bekommen Bahnreisende dann das für ihr Ticket bezahlte Geld zurück – vollständig oder wenigstens teilweise. „Rechtlich greift hier die EU-Fahrgastverordnung VO (EG) Nr. 1371/2007“, erklärt die Verbraucherschützerin gegenüber IPPEN.MEDIA.
Zeller ergänzt: „Fällt der Zug aus und wird auf die Fahrt verzichtet, bekommen die Fahrgäste den gesamten Ticketpreis erstattet. Bei einer Verspätung ab 60 Minuten bekommen Fahrgäste eine Entschädigung. Diese beträgt bei einer Ankunftsverspätung von 60 Minuten 25 Prozent des Ticketpreises, bei einer Verspätung von mindestens 120 Minuten liegt diese bei 50 Prozent des Ticketpreises.“
Die Fahrgastrechte für Bahn-Kunden bei einem Streik im Überblick (Quelle: bahn.de):
Meine news
- Zugausfall: Der Ticketpreis wird vollständig erstattet.
- Verspätung des Zuges von mindestens 60 Minuten: Bahnreisende haben ein Recht auf Entschädigung von 25 Prozent des Ticketpreises.
- Verspätung des Zuges von mindestens 120 Minuten: Bahn-Kunden haben ein Recht auf Entschädigung von 50 Prozent des Ticketpreises.
- Zugbindung: Diese entfällt bei Ausfall oder mind. 20 Minuten Verspätung der ursprünglich gebuchten Zugverbindung.
- Sitzplatzreservierung: Kann kostenfrei storniert werden.
GDL-Streik im Januar 2024: Hier können sich Bahn-Kunden über ihre Ticket-Rechte informieren
Über die eigenen Ticket-Rechte im Fall eines GDL-Streiks können sich Bahnreisende zudem auf diversen digitalen Plattformen, per Telefon oder vor Ort informieren:
- auf der Homepage der Deutschen Bahn (https://www.bahn.de)
- über die Bahn-App
- an den „DB Information“-Terminals dern Bahnhöfe
- bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Bahn an den Bahnhöfen oder in den DB-Zügen
- per Anruf bei der kostenlosen Service-Hotline der Bahn: 08000 996633
Grundsätzlich sollten Bahnreisende einen Zugausfall oder eine entsprechend große Verspätung dokumentieren. Dabei kann Bahn-Personal behilf ich sein und eine schriftliche Bestätigung erstellen. Zudem kann eine fotografierte Anzeigetafel ein möglicher Beweis sein.
GDL-Streik soll mindestens 48 Stunden vor Beginn angekündigt werden
Immerhin hatte die GDL angekündigt, im Falle eines Streiks mindestens 48 Stunden vor der Arbeitsniederlegung dieses zu verkünden. So hätten Bahnreisende wenigstens ein wenig Zeit gewonnen, ihre gebuchte Zugverbindung anzupassen.
Die Bahn hatte bei vergangenen Streiks in der Regel Kulanz in Sachen Umbuchung walten lassen. Diese wurde erleichtert, Zugbindungen wurden gelockert bzw. aufgehoben. Auch eine kostenlose Stornierung der Sitzplatzreservierung und das Vorverlegen der eigenen Reise vor den Zeitraum des Streiks ohne zusätzliche Kosten bot die Bahn an. Diese Maßnahmen dürften auch im Januar erneut greifen.
Die Bahn rät im Fall eines Streiks den eigenen Kundinnen und Kunden in der Regel, die gebuchte Reise nach Möglichkeit zu verschieben. Zumindest für den Fall, dass diese nicht unbedingt notwendig erscheint. Zuletzt hatte die GDL Anfang Dezember gestreikt – und erntete dafür auch Kritik.