„Das war selten dämlich“: Tölzer wiederholt ohne Führerschein am Steuer – Bewährungsstrafe

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Wegen Fahrens ohne Führerschein musste sich ein 50-Jähriger vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten (Symbolbild). © Frank Rumpenhorst

Ein 50-jähriger Tölzer steht vor Gericht, weil er wiederholt ohne Führerschein am Steuer saß. In der Verhandlung zeigte er sich reumütig.

Bad Tölz – Der Angeklagte konnte einen gewissen Hang zum Drama nicht verbergen. „Ich habe die Drogen bezwungen, ich habe den Alkohol bezwungen“, lamentierte der gelernte Schornsteinfeger (50). „Ich habe mir etwas aufgebaut. Und das kann jetzt mit einem Schlag alles weg sein.“

Fahren ohne Fahrerlaubnis: 50-jähriger Tölzer wird nicht zum ersten Mal erwischt

Wegen Fahrens ohne Führerschein musste sich der 50-Jährige vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten. Der Angeklagte war am 7. Oktober vorigen Jahres in der Nockhergasse in Bad Tölz mit seinem Pkw kontrolliert worden. Einen Führerschein konnte er nicht vorweisen, weil der ihm 2015 entzogen worden war, eine neue Fahrerlaubnis hat der Tölzer seither nicht beantragt. Und weil es nicht das erste Mal war, dass er danach ohne Schein am Steuer erwischt wurde, rechnete der Mann nun mit dem Schlimmsten.

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Das Muffensausen war begründet. Zum einen war da ein Vorstrafenregister mit mehr als einem Dutzend Einträgen. Viele davon seien seiner damaligen Drogen- und Alkoholsucht geschuldet gewesen, ließ der Angeklagte wissen. Zum anderen war da eine Bewährungsstrafe, die gerade mal einen guten Monat vor der nun verhandelten Fahrt erlassen worden war. „Ich will mich nicht rausreden, was ich da gemacht habe, war eine große Dummheit“, zeigte sich der Angeklagte einsichtig. An besagtem Tag habe die Tagesmutter seines Sohnes unerwartet angerufen und verlangt, das Kind sofort abzuholen. „Deshalb habe ich mich ins Auto gesetzt, das war selten dämlich“, sagte der Mann. Seinen Sohn hätte er bequem auch zu Fuß abholen können.

Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe mit „saftiger Geldauflage“

Bei so viel Dummheit dürfe die Strafe schon ordentlich ausfallen, meinte der Staatsanwalt und beantragte fünf Monate Gefängnis, die aber „als letzte Warnung“ noch einmal zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Als Auflage sah er „eine saftige Geldauflage“ in Form von zwei Netto-Monatseinkommen als unerlässlich an. „Damit das hier nicht den Eindruck eines Freispruchs zweiter Klasse erweckt.“

Richter Helmut Berger zeigte sich etwas gnädiger. Er verurteilte den 50-Jährigen zu vier Monaten mit Bewährung, als Auflage legte er 2000 Euro fest, zahlbar an den Verein zur Förderung der rechtsmedizinischen Forschung. Der Angeklagte warf den Blick zur Decke des Sitzungssaals und bekreuzigte sich. „Vielen, vielen Dank!“ (rst)

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