Abgelehntes Menagehaus-Bürgerbegehren in Penzberg: Keine juristischen Schritte der Bürgerinitiative
Die Penzberger Bürgerinitiative (BI) für den Erhalt der Menage-Hauszeile zieht sich zurück. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt. Dagegen werde man keine weiteren juristischen Schritte unternehmen, heißt es von der BI.
Penzberg - Die Bürgerinitiative (BI) „Für den Erhalt der Menagehaus-Zeile“ wird keine weiteren juristischen Schritte gegen die Ablehnung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch den jüngsten Stadtratsbeschluss unternehmen. Dies teilte Max Kapfer, Vorsitzender des Vereins für Denkmalpflege und Penzberger Stadtgeschichte, im Namen der BI mit. Neben „juristischen Unwägbarkeiten“ sprächen auch finanzielle Gründe dagegen, heißt es von Seiten der BI.
Die Initiatoren des Menagehaus-Bürgerbegehrens werden gegen die Ablehnung durch den Stadtrat nicht juristisch vorgehen
Doch „der Kampf um das Menagehaus ist damit nicht beendet“, betont die BI in ihrer Pressemitteilung. „Immerhin habe man durch das Begehren den Willen eines großen Teils der Bevölkerung zum Erhalt unserer Innenstadt zum Ausdruck gebracht“, heißt es weiter. Unabhängig vom Menagehaus habe man erreichen wollen, dass das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) von der Stadtpolitik beachtet werde – „und die als stadtbildprägend und erhaltenswert eingestuften Gebäude als solche bei der Stadtplanung berücksichtigt werden“, betont die Bürgerinitiative.
Hoffen auf Fassaden-Jury
Die BI hofft nun auf die vom Stadtrat beschlossene und öffentlich tagende Jury zur Fassadengestaltung eines anstelle des Menagehauses geplanten Gebäudes an der Bahnhofstraße: Diese Jury könne vielleicht „eine wenn auch geringe Bürgerbeteiligung“ erreichen.
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