Ein fremder Hund attackiert das Islandpferd der Familie Werner bei einem Ausflug im Wald. Er beißt sich in der Kehle fest, der Sohn fällt vom Pferd. Die Familie steht unter Schock.
Hünsborn – Seit Tagen schläft Saskia Werner nicht mehr durch. Immer wieder malt sie sich aus, was hätte passieren können. Dabei wollte die Familie aus Hünsborn in der vergangenen Woche einfach das herrliche Schneewetter genießen. Nun bekommt sie die Bilder nicht mehr aus dem Kopf, ihre Stimme zittert, während sie erzählt, was vorgefallen ist.
Drama beim Familienausflug: Hund beißt Pferd in Kehle
Gemeinsam mit ihrem Mann, den beiden Söhnen, die sechs und acht Jahre alt sind – und mit ihrem blinden Islandpferd Palli – ist sie an jenem Tag im Wald unterwegs. Abwechselnd dürfen die beiden Jungs auf Palli reiten, sicher geführt am Strick. Ein idyllischer Familienausflug.
Doch dann, so berichtet es die Familie, sei von weitem ein Mini-Bullterrier angerast gekommen, begleitet von Rufen und Pfiffen, die den Hund nicht zu interessieren schienen. Schnurstracks sei er auf Palli zugerannt, auf den Isländer gesprungen und habe ihm in die Kehle gebissen. Der sechsjährige Reiter sei vom Pony gefallen, von ihm überrannt worden und auch sein Papa sei im Graben gelandet, berichtet Saskia Werner. Geschockt und den Tränen nah, hätten sie auf den Hund eingerufen, der trotzdem nicht losgelassen habe. Der Hundebesitzer sei hinterhergerannt gekommen – „völlig außer Atem“. Auch er habe nicht weitergewusst. Halten konnte laut der Familie niemand die Tiere, der blinde Palli sei orientierungslos mit dem festgebissenen Mini-Bullterrier weiter in den Wald geirrt.
„Ich habe ihn schon tot daliegen gesehen, aber wie durch ein Wunder, sind sie wieder zurückgekommen“, sagt Saskia Werner. Dabei habe sich der Hund noch immer in Trense und Zügel gekrallt. „Am Ende musste sich der Besitzer auf den Hund draufknien, um ihn festzuhalten. Ein heller Hund mit blutigem Maul ist kein schöner Anblick.“
Hundeattacke im Wald: Glück im Unglück
Mit Bissspuren und einem kaputten Bein sei der Isländer, mit blauen Flecken die Familie davongekommen, die sie zur Dokumentation und zur Vorsicht ärztlich untersuchen lassen hat. „Wir haben Glück gehabt, aber es hätte ganz anders ausgehen können“, weiß Saskia Werner. „Ich möchte nicht, dass das nochmal jemand erleben muss.“ Die Hundehalter seien selbst erschrocken, so habe der knapp einjährige Hund sich noch nie verhalten. Immer an die Leine nehmen, wollten sie ihn wohl trotz des Vorfalls nicht, sagt Saskia Werner. „Das hat mich schockiert.“
Ein heller Hund mit blutigem Maul ist kein schöner Anblick.
Die Familie habe den Vorfall bei der Polizei angezeigt. In der Gemeinde Wenden, wozu Hünsborn gehört, gilt für Hunde Anleinpflicht. „Auf öffentlichen Verkehrsflächen und in den Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind Hunde an der Leine zu führen“, heißt es in der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Gemeinde. Auch Waldungen gelten hier als Anlage.
„Von nun an werde ich Hundehalter immer bitten, ihren Hund anzuleinen, wenn sie mir begegnen“, sagt die zweifache Mutter. Selbst wenn er nie was gemacht habe. „Man kann für kein Tier seine Hand ins Feuer legen.“ Tiere blieben unberechenbar. Zuhause reden sie viel über das Erlebte, die beiden Jungs seien noch immer geschockt. „Der Kleinste hat plötzlich vom Sterben gesprochen“, erzählt sie. Reiten werden sie trotzdem wieder. „Sie wissen, dass Palli keine Schuld trägt.“
Folgen nach Hundebiss
Neben einer Anzeige bei der Polizei, ist der Vorfall auch bei der zuständigen Kommune meldepflichtig. Denn diese stellt die Regeln für die Hundehaltung auf. Ob der Hund als gefährlich eingestuft wird und welche Folgen das hat, entscheidet dann der Amtsveterinär, erklärt Bastian Dröge von der Gemeinde Wenden. Grundsätzlich als gefährlich gelten die sogenannten Listenhunde. Dazu zählen in Nordrhein-Westfalen Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Im Einzelfall kann ein Hund ebenfalls als gefährlich eingestuft werden. Auch wie in dem hier dargestellten Fall. Hierzu steht in Paragraf 3 im Hundegesetz für das Land NRW: „Im Einzelfall gefährliche Hunde sind Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.“ Nach der Prüfung durch den amtlichen Tierarzt, muss das durch die zuständige Behörde festgestellt werden. Der Hundehalter muss alle durch den Vorfall entstandenen Kosten übernehmen. Zudem können Konsequenzen dann unter anderem eine Leinen- oder Maulkorbpflicht für den Hund sein.