„Umfangreiches Paket“ - Ampel plant Abschaffung von Steuerklassen – wer profitiert, wer nicht

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chip.de Gesetz will Steuerklassen abschaffen - Millionen Menschen werden umsortiert

Bundesfinanzminister Christian Lindner plant eine Steuerreform. Medienberichten zufolge sollen die unterschiedlichen Steuerklassen für Ehepaare abgeschafft werden. Die Reform ist auch im Koalitionsvertrag vorgesehen. FOCUS online erklärt, was konkret geplant ist.

Eine wichtige steuerliche Frage für Ehepaare ist, wer die Steuerklasse III und wer die Steuerklasse V wählt. Diese Wahl beeinflusst den monatlichen Lohnsteuerabzug und kann je nach Einkommensverteilung der Partner zu einer geringeren Gesamtsteuerbelastung führen. Doch die Frage nach der günstigsten Steuerklasse wird sich bald erübrigen, berichtet die „Bild“-Zeitung. Für Millionen Menschen hat das massive Auswirkungen auf ihr Gehalt.

Auf die Reform hatten sich SPD, Grüne und FDP bei den Sondierungen für eine Ampelkoalition geeinigt. Sie steht auch im Koalitionsvertrag. Ein großer Streit dürfte diesmal ausbleiben.

Steuerklassen III und V fallen weg: Was ist konkret geplant?

Das Bundesfinanzministerium plant, dass Arbeitnehmer nur noch die Steuerklasse IV nutzen können. Damit soll eine wesentliche Benachteiligung beseitigt werden.

Denn die Steuerklasse III nutzt in der Regel der Partner mit dem höheren Einkommen. Diese Klasse bietet einen höheren Grundfreibetrag und niedrigere Steuersätze, was zu einem geringeren Steuerabzug führt.

Die Steuerklasse V hat dagegen höhere Steuersätze und wird in der Regel für den Partner mit dem geringeren Einkommen gewählt. Diese Konstellation führt dazu, dass insgesamt weniger Lohnsteuer monatlich abgeführt wird, was insbesondere bei größeren Einkommensunterschieden zwischen den Partnern vorteilhaft sein kann. Da Frauen in der Arbeitswelt in der Regel weniger verdienen als Männer, zahlten sie in einer Partnerschaft - bei geringerem Verdienst - deutlich mehr Steuern. Männer profitierten dagegen von den Steuervorteilen.

Grundsätzlich gilt aber: Wenn beide Ehepartner in etwa gleich viel verdienen, ist es oft sinnvoll, dass beide ohnehin die Steuerklasse IV wählen. In dieser Konstellation wird jeder Ehepartner steuerlich so behandelt, als wäre er ledig, was in der Regel zu einer gerechten und ausgewogenen Steuerbelastung führt.

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Ich nutze Steuerklasse III oder V - was heißt das für mich?

Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden verheiratete Arbeitnehmer automatisch in die neue Steuerklasse eingestuft. Der besser verdienende Ehepartner hat dann weniger, der schlechter verdienende mehr Netto vom Brutto. Insgesamt sollen Paare dann auf die gleiche Summe kommen wie mit den Steuerklassen III und V. „Höchste Priorität hat, dass der Umstieg unterm Strich zu keinerlei Mehrbelastungen bei Ehepaaren führt“, sagt FDP-Finanzexperte Max Mordhorst der „Bild“-Zeitung.

Ein Beispiel: Angenommen, in einer Ehe verdient Partner A 4000 Euro und Partner B 2000 Euro im Monat. Dann hätte Partner A mit dem neuen Gesetz knapp 290 Euro weniger netto im Monat, Partner B dagegen 230 Euro mehr.

Die nachfolgende Tabelle zeigt Richtwerte. Daran können Sie ungefähr ablesen, wie viel mehr Netto Sie durch die Reform haben. Bei der Berechnung sind wir davon ausgegangen, dass die Eheleute in Berlin wohnen und keine Kinder haben.

 
 
 
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