Lerchenwinkel Poing: Kein Anschluss für Elektrofahrzeuge

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Das Wohnquartier WA5 ist komplett autofrei. Parkplätze gibt es in der großen zentralen Tiefgarage (Zufahrt links im Bild). © Armin Rösl

Wer im Wohnquartier WA5 in Poings Neubaugebiet Lerchenwinkel wohnt, kann sein E-Auto nicht aufladen. Anwohner wollen hierfür eigene Stellplätze, die Gemeinde lehnt dies ab. Aus gutem Grund.

Poing - Das Quartier an der Kiebitzstraße im Lerchenwinkel ist im Bebauungsplan bewusst autofrei gestaltet. Statt oberirdischen Stellplätzen gibt es unter dem Quartier eine große zentrale Tiefgarage. Darin gibt es theoretisch die Möglichkeit, Wallboxen zu installieren, um Elektrofahrzeuge aufzuladen. Die technischen Voraussetzungen hierfür sind geschaffen. Nur hat die Eigentümergemeinschaft des Wohnquartiers entschieden, dass in der Garage keine Anschlüsse zur E-Mobilität eingerichtet werden.

Parkplätze nur in Tiefgarage

Alternativ haben Anwohner der Kiebitzstraße nun den Antrag an Landratsamt Ebersberg und Gemeinde Poing gestellt, auf ihren Grundstücken oberirdisch eine Art Stellplatz zu errichten. Der, so schreibt der Rechtsanwalt der Antragssteller, als „normale Grünfläche“ gestaltet und ausschließlich zum Laden eines E-Autos benutzt werden würde. Untergrund der Stellfläche solle eine Kunststofffolie sein. Darüber würde Erde geschüttet und Rasensamen angesät. Auf diesem Parkplatz könnte der betreffende Anwohner sein Auto laden mittels Strom vom Haus, da es in der Tiefgarage keine Möglichkeit gebe.

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Der Bauausschuss des Gemeinderates Poing hat in seiner Sitzung am Dienstagabend dieses Vorhaben und den damit verbundenen Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan mit großer Mehrheit (eine Gegenstimme) abgelehnt. Zum einen, weil im baulichen Konzept eben keine Autos im Quartier vorgesehen sind, zum anderen, weil mit einer Erlaubnis ein Präzedenzfall geschaffen würde, der weitere oberirdische Parkplätze nach sich ziehen könnte. Laut Verwaltung aber wollen die Anwohner keine Autos im Wohnquartier.

In der Sitzung wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass es die Entscheidung der Eigentümergemeinschaft sei, keine Ladestellen in der Tiefgarage einzurichten. Mehrere Ausschussmitglieder wie Werner Dankesreiter (Grüne), Peter Maier (SPD), Bernhard Slawik (Freie Wähler) und Herbert Lanzl (CSU) betonten, dass die Gemeinde hier außen vor sei. Bürgermeister Thomas Stark (parteifrei) nannte als einzige Möglichkeit, dass die Eigentümergemeinschaft sich doch für Wallboxen in der Tiefgarage ausspricht. Eine Nachrüstung wäre jederzeit möglich.

Klage beim Verwaltungsgericht

Mit der Entscheidung des Bauausschusses ist das Thema allerdings nicht ad acta gelegt. Wie Bürgermeister Stark berichtete, haben die Anlieger Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Sie hätten den Stellplatz bereits 2023 unzulässigerweise errichtet, mit Schreiben vom 11. März 2024 habe das Landratsamt Ebersberg als übergeordnete Aufsichtsbehörde den Rückbau angeordnet. Darauf folgte die Klage.

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