Brutto vs. Netto - Überweisungen, Freibeträge, Sozialabgaben: Das wird 2025 wichtig für Ihr Geld
Überweisen in Echtzeit ohne Zusatzgebühren
Ab dem 9. Januar müssen Banken in Euro-Ländern Echtzeitüberweisungen ohne Zusatzgebühren annehmen. Das heißt: Für Sie wird es noch einfacher und günstiger, Geld sofort zu überweisen. Ab Oktober müssen die Banken auch das Versenden solcher Überweisungen ohne Extrakosten anbieten.
Das bringt Ihnen vor allem mehr Flexibilität. Wenn es doch mal schnell gehen muss, weil Sie z. B. eine Rechnung vergessen haben, wird das noch einfacher. Besonders günstige Girokonten mit guten Leistungen finden Sie mit unserem verbraucherfreundlichen Girokonto-Vergleich.
Sie möchten in Echtzeit überweisen können? Dann empfehlen wir Ihnen das Onlineonly von Meine Bank und C24 Smart. Weitere empfehlenswerte Konten mit Sofortüberweisungen sind: Norisbank Top-Girokonto, DKB (in der Aktiv-Variante) und das Santander Bestgiro.
Wann die Sozialabgaben für Sie steigen
Wenn Sie gut verdienen, müssen Sie 2025 mehr Sozialabgaben zahlen: Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt von 90.600 Euro brutto in den westlichen Bundesländern (7.550 Euro/Monat) auf 96.600 Euro bundesweit (8.050 Euro/Monat). Erst ab dieser Grenze müssen Sie keine weiteren Beiträge zur Rente mehr zahlen, wenn Sie mehr verdienen.
Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gibt es so eine Grenze. Sie steigt 2025 von 62.100 Euro brutto pro Jahr auf 66.150 Euro. Es gibt auch noch die Versicherungspflichtgrenze. Verdienen Sie mehr, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. Diese Grenze steigt 2025 von 69.300 Euro/Jahr auf 73.800 Euro/Jahr.
Sie zahlen von Ihrem Gehalt etwas weniger Steuern
Andererseits steigt 2025 der Grundfreibetrag. Das ist die Summe, bis zu der Ihr Einkommen steuerfrei ist. Der Freibetrag soll laut Gesetzentwurf auf 12.096 Euro steigen, bisher liegt er bei 11.784 Euro. Das nötige Gesetz wird aber 2024 wahrscheinlich nicht mehr vom Bundesrat verabschiedet.
Für Sie ist das aber kein Problem. Die Änderung gilt auch rückwirkend und wird dann automatisch für Sie verrechnet. Übrigens: Dadurch steigt auch der Spitzensteuersatz, er wird erst ab 68.481 Euro fällig.
Denken Sie auch 2025 an die Vorabpauschale
Wenn Ihr ETF oder Fonds 2024 Gewinn gemacht hat, müssen Sie im Januar 2025 auf einen Teil davon Steuern zahlen. Das wird mit der Vorabpauschale berechnet, im Januar 2025 sind es pro 10.000 Euro in einem Aktien-ETF maximal 33 Euro.
Achten Sie deshalb darauf, dass im Januar entweder genügend Guthaben auf Ihrem Verrechnungskonto ist oder Ihr Freistellungsauftrag ausreicht. Beides können Sie bequem mit dem Vorabpauschalen-Rechner ausrechnen.
Verpassen Sie nicht die Frist zur Steuererklärung
Sie müssen für 2024 eine Steuererklärung abgeben? Dann haben Sie dafür weniger Zeit, die Frist läuft diesmal nämlich nur bis zum 31. Juli 2025. In vielen Bundesländern ist das mitten in den Ferien, legen Sie deshalb rechtzeitig los.
Im Finanztip Newsletter und der Finanztip App erfahren Sie rechtzeitig, mit welcher Software oder App Sie Ihre Steuererklärung 2025 am besten erstellen können. Sie möchten noch die Erklärung für 2023 abgeben?
Wir empfehlen für alle Fälle Wiso Steuer 2024* und Steuersparerklärung* (Steuerjahr 2023) – ohne Photovoltaik. Wenn Sie nicht selbstständig sind, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2024*. Für sehr einfache Fälle bieten sich auch die Steuer-Apps Steuerbot*, Wiso Steuer* und Taxfix an.
Falls Sie für 2026 jeden Monat mehr Netto möchten und deshalb eine Lohnsteuerermäßigung beantragen wollen, müssen Sie dagegen länger warten. Das ist 2025 erst ab dem 1. November möglich (bisher 1. Oktober).
Erbschaften, Kinder und Co.: Hier ändern sich Freibeträge und Pauschalen
2025 steigen auch einige Freibeträge und Pauschalen. Der Kinderfreibetrag steigt auf 9.600 Euro, auch hier müssen Sie aber noch warten, bis das Gesetz beschlossen ist.
Außerdem gibt es mehr Kindergeld und Kinderzuschlag, beides steigt um 5 Euro/Monat. Damit gibt es 2025 255 Euro Kindergeld pro Monat, der Kinderzuschlag liegt dann bei 6.672 Euro.
Kinderbetreuungskosten können Sie auch weiterhin als Sonderausgaben geltend machen, und zwar bis 6.000 Euro. Bisher ging das aber nur zu zwei Dritteln, also bis zu 4.000 Euro pro Jahr und Kind. Ab 2025 dürfen Sie 80 Prozent und maximal 4.800 Euro pro Jahr und Kind absetzen.
Achtung: Die Einkommensgrenzen beim Elterngeld sinken dagegen, und zwar auf 175.000 Euro ab April 2025. Ob die neue Grenze gilt, hängt vom Geburtstag des Kindes ab. Die Grenze bezieht sich außerdem auf das zu versteuernde Einkommen. Wie Sie das berechnen, erfahren Sie hier.
Bei der Erbschaftssteuer steigt die Pauschale für die Beerdigung, und zwar von 10.300 Euro auf 15.000 Euro. Wenn Sie Grundbesitz erben und dort wohnen möchten, haben Sie außerdem mehr Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu stunden.
Alleinerziehende bekommen den Entlastungsbetrag künftig schon im Trennungsjahr und nicht erst nach der Scheidung.