„Keine Verspargelung der Landschaft“: Brunnthal fordert Windkraft mit Augenmaß

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Nein zum Windenergie-Konzept: Der Brunnthaler Gemeinderat hat sich in einer Sondersitzung mehrheitlich gegen den Entwurf des Regionalen Planungsverbands (RPV) ausgesprochen. © Jens Büttner

Der Brunnthaler Gemeinderat hat sich in einer Sondersitzung jetzt in einer „Stellungnahme zum Vorabentwurf Steuerungskonzept Windenergie“ mehrheitlich gegen den Entwurf des Regionalen Planungsverbands (RPV) ausgesprochen.

Brunnthal – Das Thema stand bereits Mitte Mai auf der Tagesordnung. Jetzt aber drängte die Zeit, denn die Frist für eine Stellungnahme endet bereits am heutigen Freitag, 31. Mai. Der jetzt im Gemeinderat diskutierte Entwurf des Regionalen Planungsverbandes weist 22 Vorrangflächen aus, Brunnthal (wie auch Aying und Sauerlach) liegen im Vorranggebiet 5, knapp 1600 Hektar groß, befürchtet wird eine „Verspargelung“ der Landschaft. Dass das Thema nicht schon am 15. Mai behandelt worden war, lag daran, dass die entsprechenden Sitzungsvorlagen den Gemeinderäten erst einen Tag zuvor geschickt worden waren. Zu spät, befand mancher im Gremium, wie etwa Hilde Miner (Grüne): „Wir sind damit regelrecht überfahren worden, nicht jeder hat einen ganzen Tag Zeit, sich mit dem Thema ausreichend zu befassen.“

Landschaftsschutzgebiet Hofoldinger Forst soll erhalten bleiben

In der Sitzungsvorlage hatte Bürgermeister Stefan Kern (CSU) nun unter anderem vorgeschlagen, „das Gebiet im Osten der Autobahn A8 auf einen Streifen zu begrenzen, der sich innerhalb eines Abstands von 1400 Meter parallel zur Autobahn A8 befindet“. Begründung: Erhalt der Funktionen des Landschaftsschutzgebietes Hofoldinger Forst, für einen möglichst „ungestörten Naturraum“.

Im Süden gelten größere Abstände als im Norden

Zudem sollen „die Beeinträchtigungen für Fauna und Flora sowie auf das Landschaftsbild reduziert und eine ungleiche Behandlung der Gemeinde Brunnthal gegenüber anderen Gemeinden durch eine höhere Beeinträchtigung ausgeschlossen werden“. Zudem müssten „die Abstände der Großstrukturen im Süden ähnlich der Abstände im Nordbereich angepasst werden, da nicht nachvollzogen werden kann, warum im Süden größere Abstände gelten als im Norden“, heißt es im Beschluss.

Die Kriterien

Ja, warum? Die Standortbestimmung für Windräder ist ein komplexer Vorgang. Das sogenannte Wind-an-Land-Gesetz verpflichtet Bayern 1,1 Prozent der Landesfläche bis 2027 als Windenergiegebiet auszuweisen, bis Ende 2024 sollen es dann 1,8 Prozent sein. Die Staatsregierung hat den Regionalen Planungsverband (hier arbeiten Landkreise und Gemeinden einer Region zusammen) damit beauftragt. Die zu berücksichtigenden Kriterien umfassen unter anderem Abstandsregelungen zu Ortschaften (800 Meter), Denkmal- sowie Naturschutz. Und es geht neben Vorrang- und Ausschlussgebieten um regionalplanerische Windkraftkonzepte: In Vorranggebieten können im Gegensatz zu Ausschlussgebieten Windräder schneller geplant werden. Im südlichen Landkreis gilt ein Abstand von 15 Kilometern zwischen zwei Clustern, in denen Windräder stehen könnten. Im Münchner Norden sind es jedoch nur acht Kilometer Abstand.

Blick auf die Alpen soll frei bleiben

Die Begründung des RPV, warum die Abstände im Süden größer sein müssen als im Münchner Norden, scheinen ästhetischer Natur: Der Blick auf die Alpen soll frei bleiben, heißt es. Das will man in Brunnthal auch, den freien Blick auf die Berge. Wären acht Kilometer Abstand wie im Norden die Regel, hätte man aber weniger Windkraftanlagen direkt vor der Haustür, so das Kalkül im Brunnthaler Rathaus, weil insgesamt mehr Vorrangflächen zur Verfügung stehen würden, die Planung somit flexibler sein könnte. Brunnthal hat seine Stellungnahme noch am Mittwoch, rechtzeitig abgegeben.

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