Obwohl der Planungsverband in Rottenbuch zwei Flächen als Vorranggebiete ausweist, hält es der Bürgermeister für unwahrscheinlich, dass dort gebaut wird.
Mit den sogenannten Flächen WE 18 (Grenzgebiet Schönberg, Böbing, Uffing, Bad Bayersoien) und WE 11 (Bergwiesen) weist der Planungsverband Region Oberland zwei Flächen auf Rottenbucher Flur als Vorranggebiete für die Errichtung von Windrädern aus. Vom Umfang her entsprechen diese Gebiete ziemlich genau der Zielvorgabe aus dem Regionalplan. Dennoch wird dort wohl in absehbarer Zeit kein Windrad stehen.
Im Fall von WE 11 (Bergwiesen) liegt das vor allem an den jüngsten Vorgängen in Peiting. Dort erteilte die Naturschutzbehörde dem geplanten Windkraftstandort auf den Köpfinger Wiesen in letzter Minute überraschend eine Absage, weil die 1000-Meter-Pufferzone um das europäische Vogelschutzgebiet am Lech nicht eingehalten werden kann (wir berichteten mehrfach). Dadurch rückten die Bergwiesen als Standort für die Peitinger Windkraft in den Fokus.
„Die Anforderungen für den Bau von Windkraftanlagen sind enorm“
Da sich dieses Gebiet aber in einem Radius innerhalb von zehn Kilometern rund um die denkmalgeschützte Wieskirche befindet, läuft dafür aktuell ein „Heritage Impact Assessment“ (HIA-Prüfungsverfahren), in dem geklärt werden soll, ob der Bau von Windrädern an diesem Standort zulässig ist. Mit dem Ergebnis wird noch in diesem Monat gerechnet.
Wird der Standort genehmigt, gilt es als wahrscheinlich, dass die „Bürgerwind Pfaffenwinkel Planungs-GmbH & Co. KG“, die das Projekt betreibt, dort drei Windräder errichten wird. Ein Teilflächennutzungsplan und somit eine entsprechende Rechtsgrundlage für den Bau liegt bereits vor.
In Rottenbuch ist das nicht der Fall. Hinzu kommt, dass die örtlichen Gegebenheiten wohl keine vierte Windkraftanlage zulassen werden. „Die Anforderungen für den Bau von Windkraftanlagen sind enorm“, erklärt Bürgermeister Markus Bader und fügt sinngemäß hinzu: „Man benötigt eine ebene Fläche, geeignete Windverhältnisse, das Einverständnis der Grundeigentümer und ausreichend Abstand zu anderen Windkraftanlagen, damit sich die Windräder nicht gegenseitig den Wind aus den Segeln nehmen.“
Anhörungsverfahren Anfang 2026
Der Rottenbucher Bürgermeister hält auch das zweite Vorranggebiet (WE 18) für problematisch: „Das Gebiet befindet sich größtenteils im Wald, fällt von Nord nach Süd um sage und schreibe 200 Meter ab und ist wegetechnisch nicht gut erschlossen. Da muss sich erst einmal ein Investor finden, der sich diesen Hürden stellt.“ Ausschließen könne man freilich nichts. Einstweilen erklärten die Gemeinderäte ihr Einverständnis mit den vom Planungsverband ausgewiesenen Flächen. Das abschließende Anhörungsverfahren ist für das erste Quartal 2026 geplant.
Wolfgang Gössweiner