Nach dem Fest auf die Autobahn: Münchner (57) nach Suff-Fahrt verurteilt

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Zu viel getrunken hatte ein Münchner auf dem Patronatsfest der Griechischen Gemeinde in Geretsried. Weil er danach mit über einem Promille Alkohol im Blut Auto gefahren war, musste er sich nun vor dem Amtsrichter verantworten. © Ole Spata

„Es war ein schönes Fest, aber hat schlimm geendet“: Der Angeklagte selbst zog das Fazit nach seiner Trunkenheitsfahrt. Er stand vor Gericht.

„Es war ein schönes Fest, aber es hat schlimm geendet.“ Dieses Resümee zog ein Münchner, der wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr vom Amtsgericht Wolfratshausen zu 40 Tagessätzen à 50 Euro, insgesamt also 2000 Euro Geldstrafe verurteilt wurde. Zudem muss der 57-Jährige auf seinen Führerschein insgesamt zehn Monate verzichten. Damit war der Mann gut davongekommen, denn im Strafbefehl, der ihm wegen dieses Vorfalls zugestellt worden war, war eine höhere Geldstrafe vorgesehen sowie eine vier Monate längere Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Nach Festbesuch fährt er in Schlangenlinien auf der Autobahn: Münchner vor Gericht

Am 29. Juni des vergangenen Jahres hatte der Angeklagte das Patronatsfest der Griechischen Gemeinde in Geretsried besucht. Um kurz vor Mitternacht machte er sich auf den Heimweg nach München. Schon auf dem Autobahnzubringer fiel einer anderen Verkehrsteilnehmerin auf, dass das Fahrzeug vor ihr Schwierigkeiten hatte, die Fahrspur zu halten. „Erst habe ich gedacht, er schaut vielleicht in sein Handy“, erklärte die Zeugin vor Gericht. Als der SUV aber auch nach der Zufahrt auf die A95 weiterhin in Schlangenlinien fuhr, ahnte sie, dass Alkohol der Grund war. Die junge Frau informierte die Polizei, filmte die Schlingerfahrt ein Stück mit dem Handy und behielt das Auto im Auge, bis eine Streife der Polizeiinspektion Weilheim den Münchner kurz vor der Abfahrt Fürstenried stoppte.

„Alkoholbedingte Ausfallerscheinungen“: Münchner nach Suff-Fahrt verurteilt

Der an Ort und Stelle durchgeführte Atemalkoholtest bestätigte die Vermutung der Zeugin. Eine Blutprobe ergab, dass der Beschuldigte mit mindestens 1,07 Promille unterwegs gewesen war. Mit diesem Wert befände er sich jedoch noch im Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit, die normalerweise mit einer Geldbuße und einem Fahrverbot geahndet würde. Deshalb legte der Mann gegen den Strafbefehl Einspruch ein – in der Hoffnung, um den Führerscheinentzug herumzukommen. Die absolute Fahruntüchtigkeit besteht ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille. Allerdings lagen hier „alkoholbedingte Ausfallerscheinungen“ vor, nämlich das Schlangenlinienfahren, was aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren rechtfertigte.

„Nationalität: deutsch?“ - „Na, bayerisch“: Allerhand kuriose und witzige Zitate gab es im vergangenen Jahr wieder im Wolfratshauser Amtsgericht zu hören. Unser Gerichtsreporter hat sie gesammelt.

Die Verteidigung gab zu bedenken, dass womöglich diverse Medikamente, die der Angeklagte wegen einer erst kurz zuvor diagnostizierten Diabetes eingenommen habe, die BAK beeinflusst haben könnte. „Die Medizin hat hier keinen relevanten Einfluss auf die Schlangenlinien, dafür ist die Alkoholisierung zuständig“, erklärte jedoch eine medizinische Sachverständige. Sie betonte ebenfalls, sie habe keine Zweifel, dass beim Angeklagten „die Fahrtüchtigkeit nicht mehr gegeben war“.

Urteil nach Rausch-Fahrt: Münchner muss Geldstrafe bezahlen

Nach einer kurzen Besprechung mit seinem Mandanten folgte der Verteidiger der Empfehlung des Richters, den Einspruch auf die Rechtsfolgen zu beschränken. „Das gab dem Gericht die Möglichkeit, bei der Führerscheinsperre herunterzugehen“, erklärte Richter Helmut Berger in seiner Urteilsbegründung. Er verurteilte den Münchner zu einer Geldstrafe von insgesamt 2000 Euro sowie einer Führerscheinsperre von noch drei Monaten.

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