Einzelhandelskonzept für Weilheimer Innenstadt bleibt Streitthema
Die Stadt Weilheim will versuchen, die Innenstadt weiter zu beleben. Trotzdem soll nicht jedes Unternehmen willkommen geheißen werden.
Weilheim – Bereits Ende Februar hatte der Stadtrat über Einschränkungen entlang der Admiral-Hipper- und Hofstraße gesprochen. Es folgte eine Festsetzung der zulässigen Nutzungen, über die der Bauausschuss diese Woche sprach. Unerwünscht seien beispielsweise weitere Makler- oder Finanzinvestment-Büros, Wettannahmestellen sowie Büros für Freischaffende oder Einzelhändler in der Erotikbranche.
Der Ausschuss hörte von zwei Stellungnahmen der insgesamt 34 Grundstücksbesitzer. Diese beiden Besitzer sahen die Einschränkung der Nutzung als erhebliche Wertminderung ihrer Immobilien an. Außerdem würde der Ausschluss bestimmter Gewerbe die Zukunftsplanungen einschränken.
Das sah das Bauamt anders, da die Bandbreite der zugelassenen Nutzungen für die Erdgeschossbereiche trotz der Einschränkungen sehr groß sei, so Stefan Kirchmayer vom Bauamt.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, der Festsetzung der zulässigen Nutzungen zuzustimmen.
Mit dem Kreisbote-Newsletter täglich zum Feierabend oder mit der neuen „Kreisbote“-App immer aktuell über die wichtigsten Geschichten informiert.