Kreditvergleich - Hier den besten Kredit finden
- Umschuldungskredit
Bei einer Umschuldung wird eine alte Schuld durch eine neue Schuld beglichen beziehungsweise abgelöst. Eine Umschuldung macht immer dann Sinn, wenn sich daraus für den Kreditnehmer eine finanzielle Entlastung oder eine Lageverbesserung (günstigere Kreditkonditionen) ergibt. Häufig kommt es vor, dass mehrere Kredite oder Darlehen durch eine Umschuldung in eine einzige Verbindlichkeit umgewandelt werden.
- Blankokredit
Ein Blankokredit ist ein Kredit, für den keine Kreditsicherheiten gestellt werden, sondern der ausschließlich aufgrund der persönlichen Kreditwürdigkeit (Bonität) des Kreditnehmers gegeben wird. Die am häufigsten vergebenen Blankokredite sind Dispositionskredite.
Darauf kommt es beim Kreditvergleich an
Um keine böse Überraschungen zu erleben, sollten sich Verbraucher, bevor sie einen Kredit aufnehmen, genau über die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertrag ergeben, informieren. Auch die Kreditkonditionen sind fein säuberlich zu studieren. Denn nicht immer ist der Kredit mit den scheinbar günstigsten Konditionen der Beste. Auch sollten Kreditrate und Laufzeit realistisch kalkuliert werden. Ganz wichtig: Holen Sie sich in jedem Fall mehrere Angebote ein und vergleichen Sie. Mit kostenlosen Online-Kreditrechnern ist das in der Regel ganz einfach und unverbindlich möglich.
Warum es beim Kreditvergleich auf den effektiven Jahreszins ankommt
Beim Kreditvergleich gilt es zwischen dem Sollzins und dem effektiven Jahreszins zu unterscheiden. Der Sollzinssatz gibt lediglich über den nominalen Zins Auskunft, den der Kreditnehmer auf die ausstehende Darlehenssumme zahlt. Er ist bei den meisten Ratenkreditverträgen für die gesamte Kreditlaufzeit gültig.
Weitere Kostenbestandteile können Bereitstellungszinsen oder Kontoführungsgebühren sein. Früher konnten Banken auch Bearbeitungsgebühren für die Abwicklung eines Kredits berechnen. Das ist allerdings seit 2014 gesetzlich verboten.
Zum Vergleich verschiedener Kreditangebote sollte nicht der Sollzins, sondern der effektive Jahreszins herangezogen werden. Er beinhaltet neben dem Sollzins auch alle weiteren wesentlichen Kostenfaktoren, die im Zusammenhang mit dem Kredit entstehen können. Der effektive Jahreszins zeigt also an, wie viel der Kredit jährlich wirklich kostet. Deshalb eignet er sich besonders gut, um verschiedene Angebote für einen Kredit zu vergleichen. Wichtig hierbei ist, darauf zu achten, dass die Laufzeit und die Darlehenssumme bei allen Angeboten gleich lang und gleich hoch sind.
Das steht in einem Kreditvertrag
Wer einen Kredit aufnehmen will und über einen Kreditvergleich bereits ein passendes Angebot entdeckt hat, ist noch nicht am Ziel. Denn eine Anfrage oder ein Antrag führt nicht automatisch zu einer Kreditgewährung. Das geschieht erst mit dem Kreditvertrag. Für einen Verbraucherkreditvertrag ist dabei zwingend die Schriftform erforderlich. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber gewisse Mindestinhalte vor. Dazu gehören neben den Namen und Anschrift der Vertragsparteien unter anderem folgende Inhalte:
- Art des Kredits
- Nettodarlehensbetrag (Höchstbetrag, auf den der Kreditnehmer aufgrund des Kreditvertrags Anspruch hat)
- Sollzinssatz
- Effektiver Jahreszins
- Vertragslaufzeit
- Betrag, Zahl und Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen (Raten)
- Gesamtbetrag (Nettodarlehensbetrag zuzüglich Gesamtkosten)
- Gegebenenfalls Sicherheiten
- Widerrufsbelehrung
Vor Vertragsabschluss: Die Bank hat Beratungspflichten
Seit Juni 2010 ist gesetzlich klar definiert, worüber und wie ein Bankberater einen Kunden vor Abschluss eines Kreditvertrages informieren muss. Die Regeln umfassen umfangreiche Transparenzvorschriften, damit der Darlehensnehmer in die Lage versetzt wird zu beurteilen, ob das Darlehen für ihn geeignet ist und seinen Vermögensverhältnissen gerecht wird. Die Standardinformationen zu den Kreditkonditionen sind ebenfalls ein elementarer Bestandteil jedes Kreditangebotes. Dieses Dokument muss dem Verbraucher vor Vertragsschluss überreicht werden, so dass er die Möglichkeit hat, es in Ruhe zu prüfen.
Bonitätabfrage ist bei Krediten Pflicht
Das Wort Kredit ist vom lateinischen „credere“ abgeleitet. Das bedeutet so viel wie glauben oder vertrauen. Damit ist schon viel über den Charakter eines Kredits gesagt. Denn der Kreditgeber, muss darauf vertrauen, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachkommt. Ansonsten bleibt ihm häufig nichts anderes übrig, als die Forderung als uneinbringlich abzuschreiben. Weil das niemand gerne macht, führt der Kreditgeber vor einer Zusage eine Prüfung der Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit durch. Was viele nicht wissen: In Deutschland ist diese Prüfung für Kreditinstitute gesetzlich vorgeschrieben. Wer also meint, von einer Bank Geld ohne Bonitätsprüfung zu bekommen, irrt, auch wenn die Werbung gelegentlich etwas anderes suggeriert.
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Kreditfähigkeit? Was ist das eigentlich?
Kreditfähig im engeren Sinn ist jede Person, die einen Kreditvertrag rechtswirksam abschließen kann. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Kreditnehmer voll geschäftsfähig ist. Das heißt, er muss mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem muss er ohne Einschränkung freie Willenserklärungen abgeben können. Minderjährige Personen zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr sind dagegen nur beschränkt geschäftsfähig. In diesem Fall bedarf es einer Zustimmung durch den gesetzlichen Vertreter. Dazu ein Beispiel: Eine 17-jährige Auszubildende, die zum Berufsstart in die eigene vier Wände ziehen möchte und dafür einen Kredit für Möbel und Einrichtung benötigt, muss zuerst einmal bei Mama oder Papa vorstellig werden, bevor es zur Bank geht.
Das bedeutet "Kreditwürdigkeit"
Angenommen die Eltern der Auszubildenden stimmen dem Wunsch der Tochter nach einem Verbraucherkredit zu. Mit der Vollmacht der Eltern dürfte sie zwar nun einen Kredit aufnehmen. Das heißt aber nicht, dass die gewünschte Geldsumme jetzt automatisch fließt. Eine Person kann ohne Einschränkung kreditfähig sein, ob sie auch als kreditwürdig befunden wird, steht auf einem völlig anderen Blatt Papier. Die Prüfung der Kreditwürdigkeit durch den Darlehensgeber, auch als Bonitätsprüfung bezeichnet, ist ein besonders brisanter Punkt. Denn er liefert viel Stoff für Gerüchte, Halbwahrheiten und Missverständnisse. Um Ärger und Enttäuschung zu vermeiden, sollten Verbraucher wissen, worauf es ankommt.
Vereinfacht ausgedrückt, bedeutet Kreditwürdigkeit, dass dem Kunden seitens der Bank zugetraut wird, dass er den aufgenommenen Kredit samt den daraus entstehenden Zinszahlungen ordnungsgemäß zurückzahlen kann. Als „störungsfreier“ Ablauf wird das auch bezeichnet. Wie bereits erwähnt ist die Kreditwürdigkeitsprüfung durch Kreditinstitute hierzulande gesetzlich verpflichtend geregelt. Das gilt auch Verbraucherkredite. Denn laut § 18a Kreditwesengesetz darf ein Verbraucherdarlehen nur dann abgeschlossen werden, wenn aus der Kreditwürdigkeitsprüfung hervorgeht, dass „keine erheblichen Zweifel“ an der Kreditwürdigkeit des Antragsstellers bestehen. Verstößt die Bank gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung führt das zwar nicht zur Unwirksamkeit des Darlehensvertrages.
Allerdings ermäßigt sich der Sollzins auf einen marktüblichen Referenzzinssatz. Zudem hat der Darlehensnehmer dann das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall hätte die Bank keinen Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
So wird die Kreditwürdigkeit geprüft
Doch wie prüfen Banken, ob ein Kunde als kreditwürdig ist? Bei Verbraucherkrediten werden im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung in der Regel die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Antragsstellers unter die Lupe genommen. Fragen, die hierbei auftauchen:
- Bezieht der Kunde ein regelmäßiges Einkommen in Form von Gehalt und Lohn? Wenn ja, wie hoch ist es und wie lange steht er schon unter Lohn?
- Wie hoch ist das Arbeitsplatzrisiko?
- Verfügt er über sonstigen Besitz oder Vermögen?
- Welche Erfahrungen wurden mit dem Kunden in Vergangenheit gemacht? Gilt er als zuverlässig? Hat er frühere Kredite vertragsgemäß bedient? Oder ist es zu Zahlungsausfällen gekommen?
Es wird also nicht nur die aktuelle Situation gecheckt, sondern auch die bisherige „Kreditgeschichte“ ist ein wichtiges Entscheidungskriterium.
Was es mit der „Selbstauskunft“ auf sich hat
Die Kreditinstitute haben im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung eine „Selbstauskunft” entwickelt, in denen alle relevanten persönlichen und Einkommens- und Vermögensdaten abgefragt werden. Einkommen sind dabei zum Beispiel durch Lohn- und Gehaltsabrechnungen nachzuweisen, bestehendes Vermögen durch Grundbuchauszüge, Konto- und Depotauszüge.
Die Kreditwürdigkeitsprüfung läuft dann meistens nach folgendem Schema ab: Vom durchschnittlichen Nettomonatseinkommen werden die laufenden Ausgaben (zum Beispiel Mieten, Unterhalt, Versicherungen, Kfz-Kosten) sowie die für den beantragten Kredit zu zahlende Rate abgezogen. Bleibt dann nicht mehr als der pfändungsfreie Betrag des Familieneinkommens übrig, das sogenannte Existenzminimum, dann gibt es in der Regel auch keinen Kredit.
Berühmt, berüchtigt: die Schufa-Auskunft
Ein besonders gefürchteter Aspekt bei der Kreditwürdigkeitsprüfung ist der Schufa-Auskunft. Bei den meisten Verbraucherkrediten steht eine entsprechende Klausel zur Schufa-Auskunftserteilung im Kreditvertrag. Ob jemand Kredit erhält oder nicht, hängt deshalb auch davon ab, wie die Auskunft der Schufa ausfällt. Auf Basis der bei ihr gespeicherten Daten berechnet die Schufa auf Basis mathematisch-statistischer Modelle für jede registrierte Person diverse Bonitätsscore. Sie geben Auskunft darüber, mit welcher Wahrscheinlichkeit jemand seinen Zahlungsverpflichtungen künftig nachkommt und dient Banken und Sparkassen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung in der Regel als Entscheidungshilfe.
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wie Sie die Daten deuten erfahren Sie hier!
Die Schufa speichert nicht nur personenbezogene Daten, sondern auch Informationen zum Zahlungsverhalten. Dazu gehören Angaben zu Bankkonten, Kreditkarten, Leasingverträgen, Mobilfunkverträgen, Kundenkonten bei Versandhäusern, Ratenzahlungen, Kredite und Bürgschaften. All diese Informationen dienen der Schufa zur Ermittlung des Score und können im Zusammenspiel das Rating beeinflussen.
- Surftipp: Erfahren Sie, welche Daten das Schufa-Ranking beeinflussen und was dem Schufa-Score schadet. Hier lesen.
Um Enttäuschungen bei der Kreditvergabe zu vermeiden, sollten Verbraucher sich zuvor selbst ein Bild über ihren Schufa-Eintrag machen. Denn es kann nie ganz ausgeschlossen werden, dass Löschfristen übersehen worden sind oder Einträge Fehler aufweisen. Einmal im Jahr haben Privatpersonen das Recht, bei der Schufa eine kostenlose Datenübersicht anzufordern.
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Bei Zahlungsschwierigkeiten die Bank informieren
Arbeitnehmer, die ihre Schulden nicht ordnungsgemäß zurückzahlen, riskieren, dass der Kreditgeber ihrem Arbeitgeber einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zukommen lässt, über den Teile des Lohns oder Gehalts abgeführt werden. Gerade in kleineren Betrieben mit hohen Flurfunkaktivitäten ist das alles andere als angenehm. Daher folgender Tipp: Schuldner sollten möglichst immer auf einen störungsfreien Verlauf des Kreditprozesses achten.
Sind Kunden aufgrund einer Verschlechterung ihrer wirtschaftlichen Situation dazu nicht mehr in der Lage, sollten sie sich unverzüglich mit der Bank in Verbindung setzen, die Probleme schildern und gemeinsam nach einer Lösung suchen. Das Ignorieren des Problems oder ein vollständiges „Abtauchen“ können die Situation nur verschärfen und spätere Verhandlungen erschweren. Gegebenenfalls helfen auch Schuldnerberatungsstellen weiter.
Was darf der Gläubiger pfänden?
Wer trotzdem in die missliche Lage einer Gehaltspfändung gerät, sollte wissen, dass Gläubiger gemäß § 850c Zivilprozessordnung (ZVO) nicht das gesamte Arbeitseinkommen pfänden können. Für einen ledigen Schuldner, der keine Unterhaltsverpflichtungen erfüllen muss, beläuft sich der Grundfreibetrag seit 1. Juli 2023 auf monatlich 1.402 Euro. Liegt das Arbeitseinkommen über diesem Existenzminimum, wird der darüber liegende Teil bis zu einer bestimmten Höhe zwischen Gläubiger und Schuldner geteilt.
Erst oberhalb der Einkommensobergrenze bei 4.298,81 Euro muss jeder zusätzliche Euro abgeführt werden. Außerdem sind bestimmte Einkommensbestandteile nicht pfändbar, wie beispielsweise Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Erziehungsgelder und Studienbeihilfen. Das gleiche gilt für einige Zulagen des Arbeitgebers, wie vermögenswirksame Leistungen, tarifliche oder betriebliche Zusatzversorgungen, Urlaubsgeld oder Mehrarbeitsvergütungen für Überstunden.
Restschuldversicherung, Kündigung, Rückzahlung: Häufige Fragen
- Restschuldversicherung, was ist das?
Eine Restschuldversicherung übernimmt – vereinfacht ausgedrückt – die Rückzahlung, wenn der Kreditnehmer dazu nicht mehr in der Lage ist. Etwa bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse wie einem Arbeitsplatzverlust oder dem Ableben des Schuldners. Grundsächlich kann eine Restschuldversicherung sowohl im Sinn des Verbrauchers als auch des Kreditgebers sein. Allerdings entstehen dafür Kosten, die den Kredit zum Teil erheblich verteuern können.
Wenn eine Restschuldversicherung abgeschlossen ist, heißt das noch nicht, dass sie im Ernstfall auch zahlt. Es gilt daher immer ganz genau die Ausschlussklausen zu prüfen. Wichtig zu wissen: Wird von einem Kreditinstitut eine Darlehensvergabe nur unter der Prämisse gewährt, dass zugleich eine Restschuldversicherung abzuschließen ist, müssen die daraus resultierenden Kosten von der Bank in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden.
- Darf die Bank meinen Kredit vorzeitig kündigen?
Grundsätzlich richten sich die Kündigungsmöglichkeit nach den vertraglichen Vereinbarungen. Der Bank steht in der Regel dann ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn sich die wirtschaftliche Situation des Kunden erheblich verschlechtert hat und er seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Für Verbraucherkredite gilt jedoch, dass eine Kündigung durch die Bank erst dann möglich ist, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen (Raten) ganz oder teilweise in Verzug geraten ist und dem Schuldner erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags gesetzt wurde.
- Kann ich meinen Kredit vorzeitig zurückzahlen?
Ja, das ist möglich. Verbraucherkredite, die nicht durch ein Grundpfandrecht gesichert sind, können jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückgezahlt werden, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedürfte. Allerdings verlangen Banken dafür in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Sie stellt für den Kreditgeber quasi eine Entschädigung für die entgangenen Zinsen dar. Allerdings hat der Gesetzgeber bei Verbraucherdarlehen die Höhe einer eventuellen Vorfälligkeitsentschädigung auf höchstens ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages begrenzt. (beziehungsweise auf 0,5 Prozent bei einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr).