Gartenarbeit am Feiertag - Darf man sonntags und am Feiertag Rasen mähen? Das sagt das Gesetz

Vielen ist das folgende Szenario bekannt: Das Gras steht schon wieder zu hoch, unter der Woche war jedoch keine Zeit zu mähen. Nun stellt sich die Frage, ob eventuell auch am Sonntag oder an einem Feiertag gemäht werden darf. 

Sonntags Rasenmähen - das müssen Sie beachten

  • Grundsätzlich gilt: Rasenmähen ist an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet. Auch von Montag bis Samstag darf von 20:00 bis 07:00 Uhr nicht gemäht werden. Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV) legt genau fest, welche Geräte und Maschinen zu welchen Zeiten im Freien verwendet werden dürfen. 
  • Manche Bundesländer und Kommunen geben zusätzliche Ruhezeiten vor. Diese können beim zuständigen Ordnungsamt erfragt und sollten eingehalten werden.
  • Ausnahme: Sie verwenden einen Rasenmäher, der Zimmerlautstärke nicht übersteigt. Wie viel Dezibel genau das sein dürfen, ist im Gesetz nicht festgelegt. Ein guter Richtwert sind etwa 40 Dezibel, was in etwa der Lautstärke eines normalen Gesprächs zwischen zwei Erwachsenen entspricht.
  • Wenn Sie beispielsweise einen leisen Elektro-Rasenmäher haben, einen Mähroboter, einen mechanischen Mäher oder den Schnitt per Hand vornehmen, entsteht keine Lärmbelästigung.
  • Ist Ihr Rasenmäher lauter, dürfen Sie ihn nur an den Werktagen und außerhalb der Ruhezeiten einsetzen. Der Samstag zählt auch als Werktag.

Wichtiges zur Lärmbelästigung

Halten Sie sich nicht an die Vorschrift und mähen außerhalb der erlaubten Zeiten Ihren Rasen, können Sie mit einem Bußgeld oder einer Abmahnung des Vermieters rechnen. Das Problem der Lärmbelästigung besteht jedoch nicht nur beim Rasenmähen. Wir erklären Ihnen, worauf Sie noch achten müssen, um nicht Gefahr zu laufen, eine Strafe zahlen zu müssen.

  • Alles, was über Zimmerlautstärke hinausgeht, kann an Sonn- und Feiertagen kritisch werden. Musik bei Zimmerlautstärke, Wäschewaschen und Staubsaugen ist daher auch am Sonntag erlaubt, da keine erhöhte Lautstärke zu erwarten ist.
  • Nicht nur der Rasenmäher fällt in die Kategorie laute Geräte. Auch Fräsen, Bohrer, Vertikutierer, Häcksler und Co. können für einen hohen Lärmpegel sorgen und dürfen daher nur werktags verwendet werden. Sind die Geräte besonders laut, dürfen sie eventuell nur für einen verkürzten Zeitraum benutzt werden. Auch hier greifen regionale Regeln.
  • Steht ein größeres Projekt wie eine Renovierung an, sprechen Sie sich im Vorfeld mit Ihrem Nachbarn ab. So können Sie Ärger im Voraus vermeiden und eventuell abklären, zu welchen Zeiten der Lärm Ihrer Arbeiten am wenigsten stört. Trotzdem gilt an erster Stelle die Ruhezeit und Hausordnung