Auto zu groß für Waschanlage: Spediteur richtet Riesenschaden an und flieht
Ein Spediteur hat in einer Waschanlage in Vaterstetten erheblichen Schaden angerichtet. Sein Kleintransporter war zu hoch für die Anlage. Doch das stoppte den Mann nicht.
Vaterstetten – Noch weitere drei Monate muss ein Selbständiger aus dem Landkreis Erding auf seinen Führerschein verzichten. Der 49-Jährige war im September vergangenen Jahres mit einem Kleintransporter in eine Waschanlage in Vaterstetten gefahren. Das Fahrzeug war aber zu hoch. An der Anlage entstand ein Schaden von deutlich über 40 000 Euro. Der Verursacher sei weiter gefahren, ohne sich um den Schaden zum kümmern, so die Anklage.
Widerspruch gegen Strafbefehl eingelegt
Der Mann hatte gegen einen Strafbefehl Widerspruch eingelegt und stand jetzt in Ebersberg vor Gericht. Sein Anwalt versuchte zu beweisen, dass der Mann, der übrigens zusammen mit seiner Frau eine Speditionsfirma betreibt, von den Vorfällen nicht viel gemerkt habe. „Es geht um seine Familie und seine Firma“, so der Verteidiger. Er räumte aber auch ein, „blöd von ihm war es auf jeden Fall“.
Kameras nehmen den Vorfall auf
Die Beweise sprachen für sich. Die Anlage ist nämlich mit mehreren Kameras überwacht. Die Filme wurden auf Antrag des Verteidigers in der Verhandlung vorgeführt. Richter Benjamin Lenhart betonte, er habe sich das Video schon zuvor angeschaut. Zu sehen ist auch ein Schild mit der Höhenbegrenzung auf 2,40 Meter. „Der Transporter ist aber 20 Zentimeter höher.“ Ein Zeuge berichtete von abgerissenen Teilen. Ein Gutachter bezifferte den Schaden auf 41 525 Euro netto. Der Angeklagte sei „mit Gewalt“ durchgefahren, so der Richter. Das Dach des Autos sei auch verschrammt.
(Übrigens: Alles aus der Region gibt‘s jetzt auch in unserem regelmäßigen Ebersberg-Newsletter.)
Der Staatsanwalt wies in der Verhandlung auf den enormen Schaden hin und betonte, der Angeklagte habe keine Einsicht gezeigt. Er forderte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 35 Euro, also 1750 Euro, und eine weitere Entziehung des Führerscheins von drei Monaten. Dem folgte Richter Lenhart. „Ich gehe davon aus, dass die Firma darunter leidet“, so sein Kommentar.
Der Führerschein des Angeklagten war am 1. März sichergestellt worden. Nach dem Strafbefehl hätte er ihn nach sechs Monaten wieder bekommen, also zum 1. September. Nun muss er nach der Verhandlung etwas länger warten, nämlich bis Oktober. Das Urteil ist rechtskräftig.