Neuschwanstein-Prozess: Angeklagter legt Revision ein

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Hinter einem Aktenordner und mit dem Rücken zum Saal wartete Troy B. am ersten Verhandlungstag auf den Prozessauftakt. (Archivbild) © Matz

Im sogenannten Neuschwanstein-Prozess hat der Angeklagte Troy B. über seine Verteidiger fristgerecht Revision eingelegt. Das bestätigt das Landgericht Kempten auf Nachfrage.

Kempten -  Wie der Vizepräsident des Landgerichts Kempten Gunther Schatz auf Nachfrage bestätigt, haben die Anwälte von Troy B. Revision eingelegt. Der 31-jährige US-Amerikaner war vor einer Woche rund neun Monate nach seiner Gewalttat bei Schloss Neuschwanstein wegen Mordes, versuchten Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Kemptener Landgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren ist demnach nicht möglich.

Nach Zustellung des Urteils läuft Frist

Nun haben die Verteidiger fristgerecht Revision eingelegt. Das weitere Vorgehen sieht nach Auskunft von Gunther Schatz nun so aus, dass nach Zustellung des schriftlichen Urteils für die Verteidigung die Revisionsbegründungsfrist von einem Monat läuft.

„Das heißt, innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung muss die Verteidigung darlegen, welche Feststellungen und rechtliche Würdigungen des Landgerichts Kempten angegriffen und zur Überprüfung durch das Revisionsgerichts (Bundesgerichtshof) gestellt werden“, so Schatz.

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