Oberhausen bewahrt historische Bezeichnungen

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Oberhausen bewahrt historische Bezeichnungen © Stöbich

Mit neu gestalteten Schildern will die Gemeinde Oberhausen auf alte Haus- und Hofnamen im Dorf hinweisen und dafür rund 4.000 Euro investieren. Mit diesem Beschluss genehmigte das Ratsgremium in seiner jüngsten Sitzung ein Projekt von Archivar Bernhard Jenisch, der mit rund hundert interessierten Hausbesitzern rechnet. Weitere 6.000 Euro erhofft sich die Kommune als Zuschuss der Regierung von Oberbayern.

Oberhausen – Was heute Straßennamen und Hausnummern sind, waren früher einmal die wichtigen Haus- und Hofnamen. „Es gibt sie in der Umgangssprache zwar immer noch, doch sie geraten allmählich in Vergessenheit“, sagt Jenisch. In Bayern gibt es über zehn Millionen Flurnamen und gut 50.000 Hausnamen, die in einer zum Teil jahrhundertelangen Tradition überliefert sind. Diese Bezeichnungen wurden meist durch die ortsansässige Bevölkerung geprägt und zeugen von der Beziehung der Menschen zu der sie umgebenden Landschaft, zu ihrem Arbeitsgebiet oder ihrem Wohnort.

„Im ländlichen Raum besitzen diese Namen teilweise auch heute noch eine wichtige Orientierungsfunktion und erzählen Geschichte über die ehemaligen Bewohner“, so der Archivar. Vor Einführung der Hausnummern im Jahr 1784 stellten Hofnamen die einzige individuelle Kennzeichnung eines Anwesens oder eines Hauses dar. Besonders in älteren Ortsteilen trifft man noch heute auf diese geschichtsträchtige Kennzeichnung, die manchmal interessante Episoden über den Ursprung des Anwesens zu erzählen vermag, aber auch über den Beruf oder gar die Eigenheiten der Bewohner aus längst vergangenen Zeiten.

Das Heimatbuch von Hans Ruzika über die Gemeinde Oberhausen dient Jenisch als Basis für seine Nachforschungen, die mehrere Dutzend Hausbesitzer im Ort betreffen. Sie müssten für ein grünes Emaille-Schild mit den entsprechenden Daten etwa hundert Euro bezahlen.

Die bis heute in manchen Dörfern noch verwendeten alten Hausnamen wurden ursprünglich von Nachbarn geprägt, aber auch von Grundherrschaften, die diese Namen zur genauen Kennzeichnung ihrer Besitzungen in Steuer- und Abgabenverzeichnissen verwendeten. Der örtlichen Gemeinschaft dienten sie für die Bezeichnung von Haus und Hof, aber auch den jeweiligen Inhaber, seine Familie und alle Bewohner des Anwesens. Jenisch: „Diese Bezeichnungen haften meist weiter am Haus, auch wenn ein Besitzer verkauft oder stirbt und ein Nachfolger mit anderem Familiennamen es übernimmt.“

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