Kindergeld-Nachfolger ab 2025: So funktioniert die Kindergrundsicherung

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Eltern mit Kindern sollen ab 2025 mit der Kindergrundsicherung eine neue Art der Unterstützung erhalten. Sie stellt das bisherige System auf den Kopf.

Berlin - Es hat lange gedauert, bis die Bundesregierung die Einführung der Kindergrundsicherung durchbringen konnte. Das lag vor allem am Volumen des Projekts. Laut dem Haushaltsentwurf sollen 2,4 Millionen Euro für den Nachfolger von Kindergeld und Kinderzuschlag eingeplant werden. Davon sollen 5,6 Millionen armutsgefährdete Kinder in Deutschland profitieren.

Kindergeld-Nachfolger wird 2025 eingeführt – das ist die Kindergrundsicherung

Eltern müssen sich auf zwei neue Begriffe einstellen. Der Kindergarantiebetrag ersetzt das bisherige Kindergeld. Der Kinderzuschlag wird künftig Kinderzusatzbetrag heißen. Beide zusammen werden unter der Bezeichnung als Kindergrundsicherung zusammengefasst.

  • Der Kindergrantiebetrag ist ein monatlich ausgezahlter Festbetrag, dessen Höhe unabhängig vom Kindesalter und dem Einkommen der Eltern ist.
  • Der Kinderzusatzbetrag ist variabel. Er richtet sich nach dem Alter des Kindes sowie den Einkünften der Eltern.
  • Die Kindergrundsicherung ist die Summe beider Bestandteile.

Nicht nur das Modell des Kindergelds wird damit modernisiert, sondern auch die Antragsstellung. So sollen Anspruchssteller schneller und effizienter ihre Mittel erhalten. Grundsätzlich soll es möglich sein, Anträge online zu stellen. Aber auch Papieranträge soll es weiterhin geben.

Förderkonzepte werden mit Kindergrundsicherung gebündelt

Familien sollen in verschiedenen administrativen Bereichen entlastet werden. So soll es mit dem Familienservice der Bundesagentur für Arbeit nur noch eine Anlaufstelle geben. Mit einem Kindergrundsicherungscheck könnte es einfacher sein, die Ansprüche auf Zusatzleistungen zu prüfen.

Unabhängig davon soll ein Kinderchancenportal in den kommenden Jahren umgesetzt werden. Über dieses Tool können Eltern dann Leistungen aus dem Schulstarterpaket und aus dem Bildungs- sowie Teilhabepaket beantragen.

Ab 2025 soll sich beim Kindergeld einiges ändern.
Ab 2025 soll sich beim Kindergeld einiges ändern. © Michael Gstettenbauer/imago

Kindergeld-Nachfolger ab 2025: Kritik an Kindergrundsicherung hält an

Die Meinungen zur Kindergrundsicherung fallen unterschiedlich aus. Vor allem aus den Reihen der Sozialverbände gibt es Kritik. Der Sozialverband Deutschland teilte in einer Stellungnahme mit: „Der Antragsaufwand wird nicht minimiert – sondern im Gegenteil gegebenenfalls sogar höher sein als vorher.“ Der VDK, in Person der Vorsitzenden Verena Bentele, kritisierte, dass zu wenig Geld bei armutsgefährdeten Familien ankomme.

Ob die Kindergrundsicherung tatsächlich zum geplanten Termin am 1. Januar 2025 eingeführt werden kann, ist derzeit fraglich. Die Bundesagentur für Arbeit sieht große Hürden bei der finanziellen, technischen und organisatorischen Umsetzung. Um die nötigen Vorbereitungen zu treffen, wäre nach aktuellem Ermessen ein Aufschub um ein halbes Jahr erforderlich.

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