Festwochen im Landkreis: Bier, Hendl – aber keinen Joint - Das sagen die Vereine dazu

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Bleibt nach wie vor Sperrzone für Kiffer: Der Außenbereich des Garmischer Festzelts am Wittelsbacher Platz. © Ursula Hickmann

Darf im Freibereich der Garmischer oder Partenkirchner Festwoche ab heuer gekifft werden? Neben Fahrgeschäften und Ständen? Unsicherheit herrschte bei manchen Vereinen. Nun hat Bayern den Cannabis-Konsum auf Volksfesten und in Biergärten verboten – zur Erleichterung der Veranstalter.

Garmisch-Partenkirchen – Eine Maß Bier am Tisch, einen Joint in der Hand? Ist das nun erlaubt vor einem Festzelt? Mit der teilweisen Cannabis-Legalisierung für Erwachsene seit dem 1. April sahen sich manche Vereine mit der Frage konfrontiert, wie mit Kiffern auf ihren Veranstaltungen umgegangen werden muss. Darf es der Hausherr einfach untersagen? Macht er sich dadurch rechtlich angreifbar? Muss er sich auch um die Einhaltung des Verbots kümmern? Und wer zahlt die Strafe, wenn jemand auf einem Festl in Anwesenheit von Jugendlichen oder Kindern kifft?

Bis Dienstag waren diese Fragen alles andere als leicht zu beantworten. Die bundesweite Gesetzgebung sei schwammig und bei weitem nicht ausgereift, kritisieren bayerische Behörden. Nun ist die Staatsregierung vorgeprescht und hat am Dienstag ein Kiff-Verbot unter anderem für Volksfeste und Biergärten erlassen.

Vereine nehmen Verbot positiv zur Kenntnis

Die Vereine nehmen es positiv zu Kenntnis. „Bei uns wäre der Cannabis-Konsum sowieso nicht möglich gewesen“, sagt Andreas Grasegger, Vorsitzender des Volkstrachtenvereins Werdenfelser Heimat Partenkirchen. Er organisiert mit seinen Kameraden die Partenkirchner Festwoche am Fuße des Wanks. „Im Zelt herrscht sowieso Rauchverbot. Und im Außenbereich warten hinterm Zelt oft die Kinder- und Jugendgruppen auf ihre Auftritte oder gehen aufs Klo“, sagt Grasegger. Im vorderen Bereich des Festgeländes stehen Fahrgeschäfte und Stände mit Süßigkeiten, wo sich ebenfalls viele Heranwachsende herumtummeln. „Also, egal wo man ist, man würde in der Nähe zu Kindern kiffen.“ Und das ist per Gesetz untersagt, auch wenn jemand nun das Festgelände verlässt, um sich einen Joint zu genehmigen.

Im Gesetz heißt es, dass der Cannabis-Konsum in „unmittelbarer Gegenwart“ von Minderjährigen sowohl in der Öffentlichkeit als auch im privaten Bereich verboten ist. „Der Begriff der unmittelbaren Gegenwart kann nicht allgemein definiert werden“, sagt ein Pressesprecher des Bayerischen Gesundheitsministeriums. „Das hängt von den Umständen des Einzelfalls und den jeweiligen Gegebenheiten ab.“ Da das Kiff-Verbot auf Volksfesten nun bayernweit gilt, können die Vereine aufatmen, da „ihnen jetzt nun ein Klotz weniger am Bein hängt“, sagt Klaus Munz, Gebietsvertreter der Oberländer Trachtenvereinigung. Heißt für Vereine und Security-Firmen: Kiffen bleibt auf den Veranstaltungsflächen weiterhin illegal.

Garmischer Trachtler mussten sich von vornherein keine Sorgen machen

Die Garmischer Trachtler musste sich vorab gar keine Gedanken machen, da ihnen die Entscheidung schon vor dem Gesetzerlass der Bayerischen Staatsregierung am Dienstag abgenommen wurde. „Bei uns ist das Festgelände am Wittelsbacher Platz sowieso in unmittelbarer Nähe einer Kinderkrippe“, sagt Vorstand Hannes Karg. Dort gilt die gesetzliche Regelung, dass im Umkreis von 100 Metern kein Cannabis konsumiert werden darf.

Bei den Mittenwalder Feuerwehr-Kameraden hätte es ebenfalls keine Möglichkeit gegeben, auf dem Areal einen Joint legal anzuzünden, da sich eigentlich das ganze Gebiet im Bierzelt befindet, auch die Bar, sagt Feuerwehr-Kommandant Karl Seitz. Da herrsche sowieso Rauchverbot. Und wer raus geht, verlässt das Festgelände. „Damit ist jeder wieder für sich selbst verantwortlich, was er tut.“

Übrigens: Die Internetseite bubatzkarte.de zeigt im groben jene Bereiche an, wo Kiffen verboten oder erlaubt ist.

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