Seit Anfang November sitzt die Tatverdächtige im Fall Fabian in Untersuchungshaft – zu Unrecht, wie ihr Anwalt findet. Ein Gericht prüft heute, ob sie freikommt.
Güstrow – Am heutigen Mittwoch (3. Dezember) beschäftigt sich das Amtsgericht Rostock mit einer zentralen Frage: Ist die Tatverdächtige im Fall des getöteten Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern zu Recht in Untersuchungshaft? Anwalt Andreas Ohm hatte zuvor für seine Mandantin einen Haftprüfungsantrag eingereicht. Seine Begründung: Die Haftgründe würden lediglich auf Indizien basieren. „Eigentlich handfeste Beweise sind der Akte nicht zu entnehmen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Gegenüber RTL wurde der Verteidiger der festgenommenen Frau noch deutlicher: „Aus meiner Sicht gibt es keine aussagekräftigen Beweise gegen die Beschuldigte.“ Es lägen ausschließlich Indizien vor, die auf seine Mandantin als mögliche Täterin hindeuten. „Wenn ich nur Indizien habe, die auf eine mögliche Beteiligung an der Tat hindeuten könnten, muss ich die natürlich lückenlos führen können. Das ist aus meiner Sicht eben nicht der Fall – jedenfalls nicht lückenlos“, begründet Ohm seinen Antrag.
Mordfall Fabian: Tatverdächtige könnte freigelassen werden
Der Anwalt erläuterte außerdem, warum die in Gewahrsam genommene Frau die Tat bisher weder zugibt noch abstreitet: Eine solche Stellungnahme wäre eine Einlassung zur Sache, der man Glauben schenken könne oder eben nicht. „Solange sie den Zeugenstatus hatte, hat sie die Beteiligung an der Tat vehement abgestritten“, so Ohm gegenüber dem Sender.
Der Fall Fabian aus Güstrow
Der achtjährige Fabian aus Güstrow war am 10. Oktober aus seinem Elternhaus und wurde vier Tage später tot aufgefunden – seine Leiche wurde etwa 15 Kilometer südlich der Stadt an einem Tümpel von der Frau entdeckt, die später unter dringendem Mordverdacht festgenommen wurde. Bei ihr handelt es sich laut Medienberichten um die Ex-Freundin von Fabians Vater.
Oberstaatsanwalt Harald Nowack widerspricht der Einschätzung der Verteidigung entschieden. Auf Anfrage der Frankfurter Rundschau von Ippen.Media konnte er bestätigen, dass die Beweislage auf Indizien fußt. Aber: „Indizien reichen grundsätzlich sogar für Verurteilungen aus“, sagt er zwei Tage vor der Verhandlung am Montag (1. Dezember) und betont: „Ich gehe weiterhin davon aus, dass dringender Tatverdacht besteht.“ Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sollte die Tatverdächtige also in Untersuchungshaft bleiben.
Ermittler gehen neuen Hinweisen im Fall Fabian nach – Gericht fällt heute Entscheidung
Nach einem weiteren Fahndungsaufruf bezüglich eines auffälligen Pick-ups seien inzwischen mehrere neue Hinweise bei den Ermittlern eingegangen, berichtet Nowack. Diesen Spuren sei auch bereits nachgegangen worden. Um welche konkreten Informationen es sich handelt, wird nicht preisgegeben. Was die vorhandenen Indizien im Fall Fabian angeht, hält sich die Staatsanwaltschaft ebenfalls bedeckt. Der damals gefundene verkohlte Handschuh ist nur über Medienberichte in den Fokus der Öffentlichkeit geraten.
Nun richtet sich der Blick auf Rostock. Dort soll heute um 13 Uhr geklärt werden, ob die Beweislage im Fall Fabian ausreicht, um die Tatverdächtige weiterhin hinter Gittern zu halten. Die Entscheidung könnte laut Staatsanwaltschaft direkt nach dem Haftprüfungstermin fallen oder zu einem gesonderten Verkündungstermin bekanntgegeben werden. (Quellen: dpa, RTL) (cln)