Das Landgericht Landshut hat für einen 42-Jährigen die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet und ahndet damit sexuelle Übergriffe des Mannes in einem Betreuungszentrum in der Gemeinde St. Wolfgang.
Wenn überhaupt, dann waren die Frauen schuld. „Ich bin ein anständiger Mensch“, sagte der 42-jähriger Dachauer vor dem Landgericht zu dem Vorwurf, er habe im Betreuungszentrum Pflegepersonal sexuell belästigt. Die Staatsanwaltschaft sah die Straftatbestände der exhibitionistischen Handlungen und des sexuellen Übergriffs als erfüllt an. In einem Fall kommt noch eine Körperverletzung hinzu.
Da der 42-Jährige an Schizophrenie leidet, stand vor der vierten Strafkammer allerdings weniger die Frage nach der Schuld im Vordergrund als die Abwägung, ob die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung angezeigt ist. Auch dahingehend hatte sich der 42-Jährige zu Prozessbeginn deutlich geäußert: „Ich würde mir wünschen, dass das Verfahren eingestellt wird.“ Die Kammer mit Vorsitzender Richterin Michaela Wawerla ordnete am Ende die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der Unterbringungsbefehl wurde aufrechterhalten.
Der von Staatsanwältin Barbara Streicher vertretenen Antragsschrift zufolge hat der Dachauer am Vormittag des 21. Oktober 2021 in dem Betreuungszentrum zu einer Betreuerin gesagt, dass er ihr im Bad etwas zeigen müsse, woraufhin sie ihm folgte. Dort entblößte er sich.
Ebenfalls zur Anzeige war ein Vorfall am 15. Dezember 2022 gekommen. Am Nachmittag soll der 42-Jährige mit seinem Körper eine Heilerziehungspflegerin gegen die Tür zum Aufenthaltsraum gedrückt haben. Dabei rieb er sich an der Frau. Die Angestellte stemmte sich gegen die Tür und konnte den Beschuldigten zur Seite schieben. Nur wenige Tage später musste die Pflegerin den 42-Jährigen erneut abwehren.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der 42-Jährige, der derzeit auf Anordnung des Amtsgerichts vorläufig untergebracht ist, bei allen Taten aufgrund seiner Krankheit „nicht ausschließbar im Zustand der Schuldunfähigkeit, zumindest im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit“ gehandelt hat. Die Vernehmungsbeamten hatten den Beschuldigten als „sexuell fixiert“ empfunden; von „Machtgehabe“ ist in den Akten die Rede.
Auch vor Gericht bestritt der 42-Jährige die Vorwürfe und war bemüht, sich von einer vernünftigen Seite zu präsentieren. „Sie hat mich bedrängt. Ich habe sie nur mit einer Hand an der Schulter zur Seite geschoben“, sagte er etwa zu dem Vorfall an der Tür zum Aufenthaltsraum – um dann schnell hinterherzuschieben, dass dies wohl alles einem Irrtum geschuldet sei. Auch den anderen Vorwürfen würden Missverständnisse zugrunde liegen, so der Beschuldigte.
Die beiden betroffenen Frauen sahen dies jedoch anders. So oder so, meinte der 42-Jährige: „Ich werde jedenfalls nie wieder Frauen anfassen.“ Jetzt nehme er auch zuverlässig seine Medikamente ein, weil er wisse, dass sein Zustand davon abhänge. Auf Nachfrage Wawerlas gab der Dachauer an, im Zeitraum der Vorfälle andere Medikamente genommen zu haben – und das nicht regelmäßig.
Auch wenn es mit der Medikation derzeit gut klappt: Der psychiatrische Sachverständige Dr. Franz Xaver Obermaier sah die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung derzeit nicht gegeben. Bei einer Entlassung gebe es keinen sozialen Empfangsraum. Die Gefahr, dass der Beschuldigte, allein auf sich gestellt, die Medikamente wieder absetzt, sei groß – dementsprechend auch die Wahrscheinlichkeit, dass er erneut Straftaten begehe. nig