Ursprünglich hatte die AfD das ARD-Magazin "Monitor" nicht zum Parteitag akkreditiert. Ein Gericht erklärt diesen Schritt als unzulässig.
Am Wochenende hält die AfD in Thüringen ihren Landesparteitag ab. Das Medieninteresse ist groß, auch weil Landesparteichef Björn Höcke, der laut Verwaltungsgericht Meiningen als Faschist bezeichnet werden darf, zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl gewählt werden soll. Auch das ARD-Magazin "Monitor" wollte vom Parteitag berichten. Doch die AfD wollte "Monitor" nicht für den Parteitag akkreditieren. Das Landgericht Erfurt bewertete diesen Schritt am Donnerstag als unzulässig.
Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur teilte das Gericht mit, es habe dem Antrag des Westdeutschen Rundfunks (WDR) auf eine einstweilige Verfügung stattgegeben. Gleichzeitig hat es auf Antrag der Thüringer AfD eine mündliche Verhandlung in dieser Sache einberufen. Diese Verhandlung solle am Freitag um 12.15 Uhr beginnen.
Möller attackiert WDR
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass dem Team von ARD-"Monitor" von der Partei anders als anderen Medien die Zulassung für eine Berichterstattung verweigert wurde. "Monitor"-Leiter Georg Restle hatte die Entscheidung der vom Landesverfassungsschutz in Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei als "Offenbarungseid eines rechtsextremen AfD-Landesverbandes" kritisiert, "der zeigt, was die Partei von kritischem Journalismus und Meinungsfreiheit in diesem Land hält".
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Der Landessprecher der AfD Thüringen, Stefan Möller, hatte seine Begründung für den Ausschluss des "Monitor"-Teams auf der Plattform X (früher Twitter) veröffentlicht. Er betonte darin, es entspreche dem Interesse der Partei, dass von Parteitagen berichtet werde. Die Akzeptanz ende, "wenn überhaupt nicht mehr von einer journalistischen Berichterstattung die Rede sein kann". Möller schrieb auch von "plumper Stimmungsmache".
Der öffentlich-rechtliche WDR-Sender hatte mitgeteilt, es sei höchst bedenklich, dass "eine im Parlament vertretene Partei Journalistinnen und Journalisten den Zugang zu einem Parteitag verwehrt, weil sie mit der Berichterstattung nicht einverstanden ist".