Dänisches Gericht entscheidet: Christina Block darf ihre Kinder nicht mehr sehen

Ich bin erschüttert über das Urteil in Dänemark.
Ich hätte gehofft, dass das dänische Gericht vor einer so weitreichenden Entscheidung endlich auch ein familienpsychologisches Gutachten bezüglich des seelischen Zustands unserer Kinder und der Erziehungsfähigkeit beider Elternteile verfügt.
Ein solches Gutachten hätte die Situation, in der meine Kinder beim Vater leben, endlich fachlich beleuchten und objektiv bewerten können.
In Deutschland war ein solches Gutachten bereits früh angeordnet worden – der Vater hat es jedoch mehr als vier Jahre lang verhindert und boykottiert. Und Wege gesucht, wie er dauerhaft um ein familienpsychologisches Gutachten in Dänemark herumkommen kann. Nun ist es ihm erneut gelungen, die Begutachtung der Kinder zu blockieren.
Das ist für mich – und vor allem für meine Kinder – furchtbar. Es ist geradezu grotesk, dass das dänische Gericht kein familienpsychologisches Gutachten erstellt bzw. erstellen lässt.
In den vergangenen Jahren ist im Austausch mit dänischen Sozialarbeitern einiges an Dokumentation dazu entstanden, was meine Kinder erklären, wenn man sie fragt, wie sie sich fühlen. Es hat allerdings niemand überprüft, ob das, was sie sagen, das ist, was sie wirklich meinen oder, ob das, was sie erklären, nur das ist, was sie sagen müssen oder aber glauben, sagen zu müssen. Ein familienpsychologisches Gutachten wäre die Chance gewesen, endlich aufzuklären, was wirklich los ist. Vor allem wäre es möglich gewesen, aufzuklären, was objektiv, nachvollziehbar und professionell eingeschätzt für ihr Wohl das Richtige ist. Einmal mehr ist das nicht geschehen.
Stattdessen ist in Dänemark erneut eine Entscheidung ohne Grundlage einer ausführlichen fachlichen Stellungnahme ergangen. 
Ich hatte gehofft, dass mir das dänische Gericht zumindest ein Umgangsrecht mit meinen Kindern einräumt – in der nie versiegenden Hoffnung, sie endlich wiedersehen zu dürfen. Seit mehr als vier Jahren habe ich keinen persönlichen Kontakt zu meinen Kindern Theo, Klara und Johanna. Es ist eine unerträgliche Situation, die mit dem widerrechtlichen Kindesentzug durch den Vater begann – und die bis heute andauert.
Die dänische Entscheidung ist leider nicht überraschend. Während mir deutsche Gerichte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen haben und deutsche Stellen immer wieder versucht haben, Treffen zwischen mir und den Kindern zu ermöglichen, blieben vergleichbare Bemühungen in Dänemark aus. Hinzu kommt: Wichtige Fakten und Einschätzungen von deutschen Fachleuten fanden und finden bei den dänischen Behörden kaum Berücksichtigung.
Was mich besonders irritiert: Ich werde in Dänemark behandelt, als stehe schon fest, dass ich etwas mit den Geschehnissen der Silvesternach 2023/2024, als meine Kinder von Dänemark nach Deutschland entführt wurden, zu tun hatte. Das ist aber nicht so. Ich verteidige mich daher in dem dazu laufenden Hamburger Strafverfahren aktiv, offen, authentisch und ehrlich. Ich bin unschuldig. Dann sollte ich auch familienrechtlich so behandelt werden. 
Trotz meiner Enttäuschung werde ich mich weiter um meine Kinder bemühen. Denn mehr denn je bin ich davon überzeugt, dass die Kindeswohlgefährdung, welche sowohl das Hamburger Oberlandesgericht wie auch das Hamburger Jugendamt (unter anderem) festgestellt hatten, weiterhin besteht. Ich werde meine Kinder in dieser Situation bestimmt nicht im Stich lassen. Und deshalb werde ich in Dänemark in die nächste Instanz gehen und den Fall notfalls auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen. Jedes Kind und jedes Elternteil hat ein Menschenrecht auf Umgang miteinander. Das gilt auch für meine Kinder.
Mir geht es dabei nicht nur um mich selbst. Es gibt viele Eltern in Europa, die in ähnlichen Situationen leben und unter dem Verlust des Kontakts zu ihren Kindern leiden. Für sie – und für meine Kinder – werde ich diesen Weg konsequent weitergehen.