Prozess gegen mutmaßlichen Echinger Brandstifter: Unappetitliche Details vor Gericht

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Unappetitliche Details hat es jetzt im Prozess am Landgericht Landshut gegen den mutmaßlichen Brandstifter (57) von Eching zu hören gegeben. © D.-W. Ebener/dpa

Unappetitliche Details hat es jetzt im Prozess am Landgericht Landshut gegen den mutmaßlichen Brandstifter (57) von Eching zu hören gegeben. Zeugen haben am zweiten Verhandlungstag von einem auffälligen Verhalten des 57-Jährigen berichtet.

Eching/Landshut – So berichtete eine Nachbarin vor dem Landgericht, dass in dem Mehrfamilienhaus vor den Wohnungstüren immer wieder Kothäufchen gelegen seien. Die 64-Jährige ließ den vermeintlichen Hundekot von ihrem Tierarzt untersuchen – mit dem Ergebnis, dass es sich um menschliche Exkremente handelte. Es gebe keine Beweise, so die Zeugin, aber darauf angesprochen, habe ihr der „seltsame Mann“ gesagt, „dass er sogar noch eine Wurst im Gefrierschrank hat“.

Auch andere Beleidigungen, Bedrohungen, Handgreiflichkeiten und sexuelle Belästigungen, in die stets der Angeklagte involviert war, prägten das Klima im Haus. Auf einen Nachbarn hatte es der 57-Jährige dem Vernehmen nach besonders abgesehen; unter anderem hatte er den Mann aus Pakistan mehrfach als „Kanake“ beschimpft.

Die Version des Angeklagten

Dass er es war, der in der Nacht auf den 7. August 2022 Feuer vor der Wohnung des Nachbarn gelegt hat, hat der Angeklagte zu Prozessbeginn gleichwohl vehement bestritten. Wie berichtet, muss sich der Maler wegen versuchten Mordes in zwei Fällen und besonders schwerer Brandstiftung vor der ersten Strafkammer verantworten. Der Anklage zufolge entfachte er gegen 1.30 Uhr Feuer vor der Wohnung des Ehepaars, indem er unter anderem die Wohnungstür, eine Fußmatte und ein T-Shirt mit Brandbeschleuniger überschüttete und anzündete. Weitere Textilstücke legte er auf die Fensterbretter zweier Fenster, die sich neben der Tür befanden, und setzte diese so ebenfalls in Brand.

Der 57-Jährige hatte am ersten Verhandlungstag (wir berichteten) eine andere, skurrile Version geliefert: Demnach hat das Ehepaar seine Wohnung selbst angezündet, um es ihm dann „in die Schuhe zu schieben“. Das Ehepaar war durch den Lärm des Rauchmelders und eines berstenden Fensters rechtzeitig aufgewacht und mit leichten Verletzungen davongekommen. Der Sachschaden an der Wohnung belief sich auf rund 14 000 Euro. Brandbeschleuniger wurde einem Kripobeamten zufolge nicht bei dem Angeklagten gefunden; Terpentin will der Maler seit Jahren schon nicht mehr benutzen. Der Polizist erlebte den Angeklagten bei der Zeugenvernehmung noch vor Ort als „zappelig und hibbelig“. Der 57-Jährige habe ihm angeboten, sich in seiner Wohnung umzuschauen, so der Beamte vor Gericht. „Ich wusste gar nicht, warum.“

Aversion gegen die Nachbarn

Der Geschädigte wiederum –der seit Jahrzehnten in Deutschland lebt – habe ihm berichtet, dass er von dem Angeklagten des Öfteren mit rassistischen Äußerungen bedacht worden sei. Zudem seien in der Vergangenheit schon Reifen an seinem Auto zerstochen und eine Scheibe eingeschlagen worden. „Der hat einfach eine Aversion gegen den Nachbarn gehabt“, sagte die 64-Jährige auf die Frage nach dem Verhältnis zwischen Geschädigtem und Angeklagtem. Gang und Blick des Geschädigten hätten schon gereicht, dass sich der Angeklagte provoziert gefühlt habe. Ein Mal habe er ihr erzählt, dass sich ein paar von seinen Freunden in Neufahrn freuen würden, „den mal richtig zu polieren“.

Die Zeugin gab an, ursprünglich mit dem 57-Jährigen befreundet gewesen zu sein. Dann sei er sexuell übergriffig geworden. Einmal, so die Zeugin, hatte er sich gegen ihren Willen in ihr Bett gelegt und musste von Nachbarn mit körperlicher Gewalt aus der Wohnung gebracht werden. Dass sie sich zwischenzeitlich doch wieder auf den Angeklagten eingelassen hat, begründete die 64-Jährige mit einer Art Psychoterror, dem sie ausgesetzt gewesen sei. Der Angeklagte habe sie derart „tyrannisiert, dass ich gemeint habe, es ist besser, sich mit seinem Feind zu verbünden“. Der Prozess wird am 25. Januar fortgesetzt.  

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