Ohne Führerschein zur eigenen Gerichtsverhandlung gefahren

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„Frechheit siegt“ eben nicht immer. Die Polizei stellte den Wagen des Gilchinger sicher, damit dieser nicht mehr ohne Führerschein fahren kann. © PantherMedia

Den nachfolgenden Fall hätte man auch unter die Überschrift „dreister geht es eigentlich nicht mehr“ subsumieren können, beschreibt der Gautinger Inspektionsleiter Andreas Ruch das folgende Ereignis.

Gilching - Einem 61-jährigen Mann aus Gilching war bereits am 9. Juni 2022 der Führerschein wegen Trunkenheit im Straßenverkehr entzogen worden. Am vergangenen Montag, 14. Juli, musste sich der Mann zum wiederholten Male wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis beim Amtsgericht Starnberg verantworten, weil er bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf der Salzburger Autobahn im Juli 2024 von Münchner Polizisten ohne Führerschein erwischt worden war.

Fahrzeugschlüssel bei Gericht auf den Tisch gelegt

Bei der erwähnten Gerichtsverhandlung legte er zu Beginn ungeniert seinen Fahrzeugschlüssel auf den Tisch, verneinte allerdings auf Nachfrage des Gerichts, eine Fahrt mit dem Auto zu besagtem Gerichtstermin. Auf diese entsprechende Nachfrage antwortete er sinngemäß, dass er zwar nicht Auto fahren dürfe, aber ein Auto besitzen dürfe er dagegen schon. Da die Staatsanwältin dieser Aussage keinen Glauben schenkte, verständigte sie nach Beendigung der Verhandlung umgehend die Gautinger Polizei mit der Bitte eine entsprechende Nachschau am Wohnort des Beschuldigten durchzuführen, da er auf dem Rückweg vom AG Starnberg womöglich ein Fahrzeug ohne Fahrerlaubnis führen könnte.

Staatsanwältin glaubt dem Gilchinger nicht

Diese Annahme bestätigte sich wenig später tatsächlich, als der Mann unweit seiner Wohnanschrift in Gilching von einer Streife der PI Gauting am Steuer eines Pkw´s festgestellt werden konnte. Er war sichtlich überrascht und geschockt als er von seiner Haustüre einer Polizeikontrolle unterzogen wurde.

Nach Rücksprache mit der sachbearbeitenden Staatsanwältin wurde die sofortige Sicherstellung seines Pkw´s, wegen wiederholtem Fahren ohne Fahrerlaubnis angeordnet. Der Pkw wurde daher unmittelbar im Anschluss in Verwahrung genommen und der Fahrzeugschein beschlagnahmt.

Der Beschuldigte wurde auf das Revier mitgenommen

Der 61-jährige Beschuldigte musste die Streife ebenfalls zur Gautinger Inspektion begleiten und sich einer erkennungsdienstlichen Behandlung unterziehen, ehe er entlassen wurde. Abschließend bleibt festzustellen, dass das Sprichwort „Frechheit siegt“ nicht immer zutreffend ist.

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