Daumen hoch als Vertragszustimmung? Gericht entscheidet über Autokauf via WhatsApp und Emojis

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Ein Käufer tritt nach langer Wartezeit vom Autokauf zurück, trotzdem will der Händler Geld. Seiner Meinung nach stimmte der Käufer durch seine Emojis zu.

München – Für Millionen Menschen in Deutschland gehören Messengerdienste zur alltäglichen Kommunikation dazu. Der Platzhirsch unter ihnen ist WhatsApp, inzwischen kann man dort sogar auf Nachrichten reagieren. Doch wie aussagekräftig sind die Reaktionen auf Nachrichten auf WhatsApp? Damit musste sich ein Gericht in Bayern befassen – es ging um einen Autokauf, viel Geld und die Frage, wie rechtlich bindend eine Reaktion in Form von Emojis ist.

Ein Autohändler wollte Geld von einem abgesprungenen Käufer. Dieser hätte mit einem Emoji und einer Reaktion auf WhatsApp der langen Verspätung zugestimmt. (Montage) © Matthias Balk/dpa/Symbolbild

Gericht entscheidet über Autokauf – So verbindlich sind Reaktionen auf WhatsApp

Inzwischen kann man auf den meisten Messengerdiensten nicht nur Textnachrichten verschicken. Auch Fotos, Videos und Sprachnachrichten lassen sich so versenden. Regelmäßige Updates auf WhatsApp sollen das Verschicken sogar noch vereinfachen. Inzwischen kann man auch auf vorige Nachrichten mit Emojis reagieren. Die Nutzung von Emojis gehört für viele Menschen beim Tippen dazu, doch bei den kleinen Reaktionen und Bildchen gibt es Interpretationsspielraum. Ein Gericht musste jetzt entscheiden, wie eindeutig Reaktionen und Emojis auf WhatsApp gewertet werden können. Auf dem Spiel standen zehntausende Euro.

Verhandelt wurde vor dem Oberlandesgericht München über einen Autokauf. Der Kaufinteressierte wollte einen Ferrari SF90 Stradale für mehr als 600.000 Euro kaufen und hatte noch im Jahr 2020 eine Anzahlung von fast 60.000 Euro gemacht. Anschließend blieben beide Parteien weiter im Austausch über den Messengerdienst. Monate später, im September 2021, informierte der Händler, dass sich die Auslieferung weiter verzögere. Der Käufer reagierte darauf mit „Ups“ und einem Zähne zeigenden Emoji, forderte jedoch eine Bestell-Bestätigung. Diese erhielt er vom Händler und reagierte mit einem Daumen nach oben.

Gilt Reaktion auf WhatsApp als Vertragszustimmung? Gericht fällt „Einzelfallentscheidung“

Im Januar 2022 – mehr als ein Jahr nach der Anzahlung – fragte der Käufer erneut nach dem Auto. Schließlich wurde eine Frist bis zum 31. Mai 2022 gesetzt unter Androhung sonst vom Kauf zurückzutreten. Als die Frist nicht eingehalten wurde, trat der Kaufinteressierte vom Kauf zurück und verlangte die Anzahlung zurück. Der Händler hingegen verkaufte den Wagen zu einem günstigeren Preis und verlangte die Differenz. Sein Vorgehen begründete der Händler damit, dass der Kaufinteressierte durch die Emojis und die Reaktion auf WhatsApp der Verspätung zugestimmt habe.

Nachdem das Landgericht München der Argumentation des Händlers zunächst gefolgt war, entschied das Oberlandesgericht München zugunsten des Kaufinteressierten. Zwar könne grundsätzlich eine Zustimmung mit Emojis gegeben werden, diese seien jedoch offen für Interpretation. Trotzdem gibt das OLG zu verstehen: „Es handelt sich hier um eine Einzelfallentscheidung (...) über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden.“ (kiba)

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