Kaum Chancen für Petition gegen B2-Ausbau

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Hier soll die B2 ausgebaut werden. © StBA Weilheim

Gegen den B2-Ausbau bei Wielenbach wird es kaum Schützenhilfe seitens des Bundes geben – zumindest nicht vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Eine Petition der Initiative Heimat 2030 an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wird von der Behörde als „nicht begründet“ eingestuft.

Wielenbach – Bei Wielenbach soll die B2 verbreitert werden, dreispurig mit Einschleifungen, Tangenten und Zubringer-Kreiseln auf der grünen Wiese (wir berichteten). Eine Klage der Gemeinde Wielenbach vor dem Bayrischen Verwaltungsgericht wurde ohne Revisionsmöglichkeiten abgelehnt. Nach Ansicht von Heimat 2030 wurde aber weder beim Prozess in München noch im Planfeststellungsverfahren der Klimaschutz gemäß eines Bundesverfassungsgericht-Urteil genügend berücksichtigt.

Daraufhin schrieb die Initiative eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags sowie einen Brief an den Bürgerbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Christian Bernreiter. Dessen Meinung lautet: „Für diesen Ausbau der B2 wurde nach Recht und Gesetz das erforderliche Baurecht geschaffen.“

Diesem Urteil schließt sich nun auch das BMDV an: „Die Petition ist nicht begründet. Im Planungsprozess werden die Belange von Natur- und Klimaschutz angemessen berücksichtigt.“ Damit empfiehlt das Ministerium dem Petitionsausschuss, das Hilfegesuch der Wielenbacher Naturschützer abzulehnen.

Gegen die Beurteilung des BMDV hat Heimat 2030 Widerspruch eingelegt. Die Ausführungen seien erstens nicht sachgerecht (falsche Annahmen, zu alte Datenbasis) und zweitens würden Vorgaben des Klimaschutzgesetzes nicht richtig angewendet. Ein entsprechendes Schreiben wurde nun an Petitions- und Verkehrsausschuss geschickt.

Sprecher der Initiative Stefan Schwaller: „Wenn Straßenausbauprojekte auf Basis ca. 10 Jahre alter Gutachten, einer parallel verlaufenden Schienenverbindung und unweit einer Autobahn nicht in Frage gestellt werden, entsteht die Annahme, dass von Seiten der „öffentlichen Hand“ kein Interesse besteht, den Flächenverbrauch zu verringern oder ausreichende Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen.“

Ob eine weitere Klage vor Gericht Erfolg hätte, sieht auch Schwaller kritisch: „Laut Anwalt dürfte es zäh werden, dagegen anzuklagen.“ Er hofft nun auf ein positives Urteil der Bundestagsausschüsse gegen die Empfehlung des Verkehrsministeriums.

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