Ab 2026 - Schwedische Regierung plant Verbot von Ehen zwischen Cousins und Cousinen

Schweden plant ein Verbot von Ehen zwischen Cousins und Cousinen ab 2026. Auch Ehen zwischen anderen nahen Verwandten wie zwischen Onkeln und Nichten könnten betroffen sein. Laut "Aftonbladet" schlägt ein Regierungsbericht vor, dass solche Ehen nicht mehr anerkannt werden sollen. 

Hintergrund ist, dass "Gewalt und Unterdrückung im Namen der Ehre ein großes gesellschaftliches Problem darstellt. Allzu viele Menschen werden durch die Verschärfung der Ehrennormen in ihrem Lebensraum und in ihren Grundfreiheiten und Rechten eingeschränkt. Ein Teil davon dreht sich um die Cousinenehe", betont Schwedens Justizminister Gunnar Strömmer. 

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Ehen zwischen Cousin und Cousine sind oft nicht freiwillig

Die Regierung und die Partei der Schwedendemokraten haben die Initiative im sogenannten Tidö-Abkommen festgehalten.

Anne Kuttenkeuler von der schwedischen Migrationsbehörde erläutert gegenüber "Aftonbladet", dass die Ehe zwischen Cousin und Cousine vor allem in bestimmten Regionen wie dem Nahen Osten und Nordafrika vorkommen. Diese Ehen seien oft arrangiert und nicht freiwillig.

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Eine Umfrage deutet laut "Aftonbladet" darauf hin, dass etwa 140 bis 150 Personen in Schweden von solchen Ehen betroffen sein könnten.

Ehe-Verbot "signalisiert klar, dass die Gesellschaft diese Form der Unfreiheit ablehnt"

Zudem sollen Ehen zwischen Verwandten, die im Ausland geschlossen wurden, in Schweden nicht anerkannt werden. Ehen, die vor dem 1. Juli 2026 in Schweden geschlossen wurden, sollen aber weiterhin gültig bleiben. 

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Kuttenkeuler betont laut "Aftonbladet": "Auch wenn informelle Ehen auftreten könnten, signalisiert ein Verbot klar, dass die Gesellschaft diese Form der Unfreiheit ablehnt."

Rechtliche Lage zur Heirat mit der Cousine in Deutschland

In Deutschland ist die Heirat zwischen Cousins und Cousinen gesetzlich erlaubt. Nach Paragraf 173 des Strafgesetzbuches ist es nicht verboten, wenn Cousins und Cousinen eine intime Beziehung eingehen. Dies gilt unabhängig vom Verwandtschaftsgrad. Damit dürfen sie auch nach deutschem Familienrecht heiraten.

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Ein gemeinsames Kind kann jedoch problematisch sein. Das Risiko für Behinderungen und Erbkrankheiten erhöht sich. Cousins und Cousinen teilen 12,5 Prozent ihrer Gene. Laut einer britischen Studie ist das Risiko für Erbkrankheiten fast doppelt so hoch wie bei nicht verwandten Paaren.