Streit um Einsatzkosten

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Über die verursachten Kosten eines Feuerwehreinsatzes in Werndlfing wurde am Bayerischen Verwaltungsgericht verhandelt. © Klein/dpa

Die Kosten, die bei einem Feuerwehreinsatz im Dezember 2022 bei Werndlfing entstanden sind, wird nun vor Gericht verhandelt.

Moosinning – Wer bezahlt den Einsatz? Dieser Frage müssen sich vermehrt die Freiwilligen Feuerwehren stellen. Ein aktueller Fall, der die Feuerwehr Moosinning betrifft, ist jetzt vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht verhandelt worden. Eine Entscheidung ist allerdings noch nicht gefallen.

Menschenrettung oder der klassische Brandeinsatz zählen zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr und sind damit kostenfrei. Aber es gibt auch Einsätze, wo Personalstunden und gefahrene Kilometer berechnet werden.

Ein ganz spezieller Fall beschäftigt die Moosinninger nun schon seit fast zwei Jahren (wir berichteten): Im Dezember 2022 war die Feuerwehr um die Mittagszeit zu einem Unfall auf der FTO-Brücke bei Werndlfing gerufen worden. „Da war sehr viel Schnee, es ist ein Lkw von der Straße gerutscht“, erzählt 2. Kommandant Sebastian Weinzierl.

Normalerweise übernehme die Straßenmeisterei die Straßensperrung bei längeren Einsätzen. Wegen des Schneechaos seien aber alle im Einsatz gewesen, also habe die Feuerwehr die Straßensperrung übernommen. Bei der Rückfahrt seien aufgrund der Witterungsbedingungen Umwege nötig gewesen, weshalb mehr Kilometer zusammengekommen seien.

Diese Diskussion – über die Dauer des Einsatzes, die Kilometer und die Maßnahmen – ist schließlich vor dem Verwaltungsgericht gelandet, nachdem sich die betroffene Münchner Spedition geweigert hat, den Einsatz komplett zu bezahlen. Jetzt gab es einen Augenschein-Termin.

„Es war ein langer Einsatz, und das Wetter war schwierig“, schildert Moosinnings Bürgermeister Georg Nagler, selbst Mitglied bei der Moosinninger Feuerwehr. „Der Tank des verunglückten Lkw war aufgerissen, Diesel war ins Erdreich neben der Straße gesickert. Die Einsatzkräfte mussten sich darum kümmern, dazu die Straße reinigen und sich auch noch um die Straßensperre kümmern.“

Das Problem sei laut Nagler, dass sich die Feuerwehr Moosinning bei der Rechnungstellung an der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags orientiert habe. „Da fehlt ein Satz, den man unserer Ansicht nach nicht braucht, da er vom Bayerischen Feuerwehrgesetz abgedeckt ist, aber die Gegenseite und auch das Gericht sehen das anders“. Der beim Lokaltermin anwesende Richter habe den Satz sogar als „zwingend“ bezeichnet. „Wir haben schließlich einen Vergleich angeboten“, so Nagler. Eine Entscheidung vor Ort sei noch nicht gefallen, weil von der Gegenseite nur der Anwalt der Spedition anwesend gewesen sei. „Er bespricht das nun mit seinem Mandanten, und dann kriegen wir Bescheid.“

Bürgermeister Nagler findet die ganze Sache schade. „Die Einsatzkräfte sind ausgerückt, haben schnell und vorbildlich gehandelt, und dann wird um ein paar Lutscherl gestritten, und es werden noch mehr Kosten verursacht“, meint er kopfschüttelnd.

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