Zu zehn Monaten auf Bewährung wurde eine Geretsriederin verurteilt, nachdem sie zwei Brüder um 50.000 Euro betrogen hatte. Es bleibt die Frage, warum der zweite Bruder auf die gleiche Masche hereinfiel.
Geretsried – „Man fragt sich“, sinnierte der Richter am Ende der Verhandlung. Und jeder, der diesem Turbo-Prozess beiwohnte, stellte sich dieselbe Frage. Angeklagt war eine 45-jährige Geretsriederin, die zwei Brüder um insgesamt 50 000 Euro gebracht hatte. Nacheinander, im Abstand von sieben Monaten. Nun wurde sie wegen Betrugs in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung setzte das Gericht für drei Jahre zur Bewährung aus.
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Am 30. Dezember 2021 lieh sich die Beschuldigte von einem Arbeitskollegen 30 000 Euro für den Kauf eines Autos. Die vereinbarte Rückzahlung blieb die Frau schuldig. Dieselbe Erfahrung machte der Bruder des Geschädigten: Er übergab der Geretsriederin am 28. Juli 2022 einen Betrag von 20 000 Euro – angeblich für die Erfüllung einer Erbschaftssache, wie es in der Anklageschrift formuliert war. Zurückgezahlt hat die Frau, auch das war in der Anklage festgehalten, zweimal jeweils 400 Euro.
Nach zehn Minuten war die Verhandlung zu Ende
„Das war so, wie vorgelesen. Es tut mir leid“, sagte die Angeklagte. „Erklären kann ich es nicht.“ Eigentlich habe sie ein Auto kaufen und in die Wohnung investieren wollen. Weil sie geständig war, konnte das Gericht auf die Aussage der Geschädigten verzichten. Nach zehn Minuten war die Verhandlung zu Ende. Für das Strafmaß wirkte sich negativ aus, dass die gelernte Verkäuferin schon zwei Vorstrafen – eine wegen Unterschlagung, eine wegen Betrug und Urkundenfälschung – mitbrachte. Nun wurde sie zum ersten Mal zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
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Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von insgesamt 49 200 Euro an – die Summe, die die Angeklagte den Geschädigten noch schuldet. Von einer weiteren Geldauflage hatte das Gericht abgesehen. „Das ist nicht sinnvoll, sie soll die Schulden zurückzahlen“, hatte die Staatsanwältin in ihrem Antrag begründet. „Ich hoffe, dass jetzt nichts mehr kommt und der Schaden irgendwann beglichen ist“, sagte die Beschuldigte in ihrem letzten Wort. „Man fragt sich“, sagte der Richter, „warum der zweite Bruder das Spiel nochmal mitmacht.“