Große Stromzähler-Änderung: Warum Verbraucher bald doppelte Rechnungen bekommen

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Die digitalen Stromzähler könnten bald zu doppelten Rechnungen führen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten dabei genau hinschauen.

Hamm - Wenn die Stromrechnung in den Briefkasten flattert, ist die Freude meistens alles andere als groß. Immerhin sind die Strompreise massiv gestiegen. Umso ärgerlicher ist es, wenn es doppelte Stromrechnungen gibt – und das droht nun vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Das hat es mit der Stromzähler-Änderung auf sich: Digitaler Stromzähler und Messstellenbetreiber

Betroffen sind dabei Personen mit einem digitalen Stromzähler. Diese sollen bis 2032 die bisherigen analogen Stromzähler ersetzen. Doch genau dadurch kann eine zweite Rechnung fällig werden, wie die Verbraucherzentrale NRW erklärt.

Die Verbraucherzentrale warnt vor einer doppelten Stromrechnung (Symbolbild) © Markus Scholz/dpa

Der Grund: Die digitalen Zähler bringen einen zusätzlichen Vertragspartner mit sich – den sogenannten „Messstellenbetreiber“. Dieser ist für die Bereitstellung und Wartung der digitalen Zähler verantwortlich und stellt seine Dienstleistungen in Rechnung. Das passiert ganz automatisch, so die Verbraucherzentrale weiter. „Sie müssen dazu nichts unterschreiben. Die geltenden Vertragsbedingungen finden Sie im Internet, wo der Messstellenbetreiber diese veröffentlichen muss.“

Der Messstellenbetreiber ist für den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messstelle zuständig. Bei Problemen rund um den Zähler ist er der richtige Ansprechpartner. Und das kostet in vielen Fällen. „Ob es eine Extra-Rechnung gibt, hängt von der zugrundeliegenden Vertragskonstellation ab.“ Und dabei gibt es einiges zu beachten: „Möglicherweise senken nicht alle Anbieter ihren Strompreis, wenn nicht mehr sie, sondern der Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb abrechnet.“ Die Konsequenz ist dann, dass die Gesamtkosten steigen können.

So sehen die Rechnungen bei digitalen Stromzählern aus

Aber wie teuer ist die Leistung des Messstellenbetreibers überhaupt? „Die jährlichen Kosten für moderne Messeinrichtungen (digitale Stromzähler) sind gesetzlich gedeckelt und betragen maximal 20 Euro brutto“, heißt es von der Verbraucherzentrale. Das sind 240 Euro pro Jahr. „Für intelligente Messsysteme (Smart Meter) können die Kosten teilweise auch höher liegen.“ Die gesetzlichen Deckel gelten allerdings nur für grundzuständige Messstellenbetreiber. „Wenn Sie ein anderes Unternehmen mit dem Messstellenbetrieb beauftragen, darf der Anbieter den Preis nach seinem Ermessen festlegen“, so die Verbraucherzentrale weiter.

Grundsätzlich erhalten alle Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem digitalen Stromzähler eine zusätzliche Rechnung des Messstellenbetreibers. Es gibt lediglich drei Ausnahmen:

  • Der Stromlieferant und der Messstellenbetreiber sind identisch und setzen Kosten auf eine Rechnung.
  • Der Verbraucher bevollmächtigt den Stromlieferanten, die Zahlung mit dem Messstellenbetreiber abzuwickeln.
  • Haushalte, die nur die Grundversorgung nutzen. Grund ist hier, dass der Betrieb des Zählers über die Stromrechnung abgewickelt wird.

Digitale Stromzähler: So verhindern Verbraucher zu hohe Kosten

Im Regelfall handelt es sich beim Messstellenbetreiber um den örtlichen Netzbetreiber, denn dieser ist durch gesetzliche Regelung der grundzuständige Messstellenbetreiber. Verbraucher können aber auch zu einem anderen Messstellenbetreiber wechseln. Der Stromlieferant ist dann verpflichtet, eine Rechnung ohne zusätzliche Messstellenbetriebsgebühren anzubieten.

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen dann einen eigenen Vertrag mit dem Messstellenbetreiber abschließen. Dabei sollten die Kosten im Vorfeld genau überprüft werden. Die Verbraucherzentrale appelliert zudem, beim Ablesen des Stromzählers genau aufzupassen.

Und auch vor einer anderen Gefahr warnt die Verbraucherzentrale: „Sollten Sie zuvor einen All-In-Vertrag gehabt haben, achten Sie darauf, dass der Stromlieferant den Messstellenbetrieb bei Ihnen künftig nicht weiter mit abrechnet.“ Der Appell daher: „Prüfen Sie Ihre Stromrechnung, damit Sie am Ende nicht doppelt zahlen!“

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