Naturschutz-Stress am Walchensee: Polizei ahndet zahlreiche Verstöße

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Die Polizei musste die vergangenen Tage öfters an den Walchensee ausrücken (Symbolbild). © Andreas Baar

Stress für die Polizei am und auf dem Walchensee: Die Ordnungshüter mussten wegen zahlreicher Naturschutz-Verstößen aktiv werden. Mancher Sünder war besonders dreist.

Kochel - An den vergangenen Schön-Wetter-Tagen kam es am und auf dem Walchensee wieder zu einer Häufung von Verstößen gegen das Bayrische Naturschutzgesetz.

Die Polizei musste in den letzten Tagen wegen zahlreicher Verstöße gegen das Naturschutz-Gesetz am Walchensee anrücken

Allein durch die Polizei wurden im Juni sechs Fälle des verbotswidrigen Befahrens der für den öffentlichen Verkehr gesperrten Straßen nach Zwergern und Sachenbach mit anschließendem Parken im Landschaftsschutzgebiet zur Anzeige gebracht. Wie Paul Wolf von der Polizeistation Kochel vorrechnet, ist beim Befahren der genannten Straßen ein Bußgeld von 55 Euro fällig. Das oftmals darauffolgende Parken im Schutzgebiet stelle eine weitere Ordnungswidrigkeiten nach dem bayrischen Naturschutzgesetz dar - geahndet mit einem Bußgeld „von deutlich über 100 Euro“.

Mit E-Foil auf dem Wasser

Wie die Polizei am heutigen Donnerstag (12. Juni) mitteilt, wurde bereits am Freitag (6. Juni) gegen 17 Uhr durch einen Fischereiaufseher ein mit E-Motor betriebenes Foil (Surfbrett) auf dem Walchensee mitgeteilt. Der 38-jährige Wassersportler konnte von der Polizei in Zusammenarbeit mit der Wasserwacht Walchensee im Bereich Einsiedl an Land begleitet und seine Personalien festgestellt werden.

Der Betrieb von motorbetriebenen Booten und Wassersportgeräten, gleich ob E- oder Verbrenner-Motor, ist laut Polizei auf dem Walchen- und Kochelsee verboten. „Surfbretter mit eingebautem Elektromotor“ seien zudem auch auf allen anderen bayrischen Landesgewässern nicht zugelassen. Neben dem Schutz für Tiere und Pflanzen ist auch die Verletzungsgefahr für andere Badegäste ein Grund für diese Regelung.

Verbotenes Lagerfeuer

Am Mittwoch (11. Juni) wurde die Polizeistation Kochel über ein Zelt sowie eine Lagerfeuerstelle im Bereich der Süduferstraße informiert. Gegen 7.30 Uhr trafen die Beamten auf dem Parkplatz 23 vier junge Männer schlafend in ihrem Zelt an. Auch die vom Mitteiler genannte Feuerstelle sowie diverser Unrat rund um das Zelt konnte vor Ort festgestellt werden. Die 19 und 20 Jahre alten Leipziger erwartet laut Polizei nun ebenfalls „ein empfindliches Bußgeld“ wegen der Ordnungswidrigkeiten des „Übernachtens im Landschaftsschutzgebiet sowie des von ihnen entzündeten Lagerfeuers.

Auf Beschilderung achten

Die Polizei weist im Zusammenhang mit diesen Fällen auf die durchgängig angebrachten Beschilderungen mit den entsprechenden Verboten – Verkehrszeichen und Piktogramme - hin. Erwähnt wird zudem die zwischen dem südlichen Ortseingang Walchensee und Urfeld angebrachte Beschilderung „Landschaftsschutzgebiet – Parken nur auf ausgewiesenen Flächen“ - bei ausgewiesenen Flächen handele es sich ausschließlich um Flächen, die mit Zeichen 314 (einem blauen „P“) beschildert sind.

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