Für den Recycling-Betrieb in der Kiesgrube an der Ahornallee soll nach 2025 Schluss sein, so hat es der Gemeinderat einst beschlossen. Nun hat der Geschäftsführer des Unternehmens um Vertrauen geworben: Der Betrieb will weitermachen.
Warngau – Seit zwölf Jahren alarmiert das Treiben in einem Teil der Kiesgrube an der Ahornallee nördlich von Oberwarngau den Gemeinderat Warngau. Mehrmals hat das Gremium das Landratsamt um einen Besuch zur Aufklärung gebeten – vergeblich: Bis heute kam niemand aus der Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde, um drängende Fragen sachkundig zu beantworten. Nun hat der Betreiber selbst die Initiative ergriffen: Geschäftsführer Ralph Stumpe von der Firma Result Recycling versuchte, die Gemeinderäte davon zu überzeugen, dass in der Kiesgrube alles mit rechten Dingen zugeht. Dem Unternehmen läuft die Zeit davon: Mit 31. Dezember endet die Genehmigung für den umstrittenen Recyclingbetrieb in der Kiesgrube, am 31. August 2026 die Genehmigung für den Kiesabbau.
Dass der Gemeinderat mit so viel Argwohn und Sorge auf den Recyclingbetrieb in der Kiesgrube blickt, hat eine lange Vorgeschichte. 2013 erfuhr die Gemeinde, dass das Landratsamt Zwischenlagerung und Aufbereitung von belasteten Stoffen wie Gleisschotter in der Kiesgrube genehmigt hat, ohne die Gemeinde auch nur zu informieren. Die Gemeinde fühlte sich zu Unrecht übergangen – worin ihr die Regierung von Oberbayern später Recht gab. Zu viele Fragen blieben für das Gremium seither weiter offen. Um einen Schlussstrich zu ziehen, untersagte der Gemeinderat 2017 den Weiterbetrieb einer Sieb- und Brechanlage sowohl für natürlichen Kies als auch für nicht gefährliche Bauabbruchabfälle nach 2025. Vor drei Jahren lehnte er einen Tekturantrag ebenfalls ab.
Kein Geschäft mit Gleisschotter mehr
Result Recycling will sich mit diesem Ende nicht abfinden. „Wir würden gern verlängern“, machte Geschäftsführer Stumpe jüngst persönlich im Gemeinderat klar. Der Antrag liege beim Landratsamt. Stumpe betonte, dass man aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt habe, die das Misstrauen der Gemeinde weckten. Das Geschäft mit dem Gleisschotter sei passé und auch nicht mehr geplant, versicherte Stumpe dem Gemeinderat nun. Stattdessen setze die Firma nun hauptsächlich auf die Zwischenlagerung von Böden und Bauschuttbeton zur Aufbereitung durch die Firma Rohrdorfer, die zunehmend auf Ersatzbaustoffe setzt, um die CO2-Bilanz zu verbessern. Man habe „nichts Neues“ beantragt, so Stumpe, „die Anlage steht ja“.
Bürgermeister Klaus Thurnhuber (FWG) berichtete von einem Termin im Landratsamt, dass die Behörde den bisherigen Standort in der Osterläng aus Emissionsschutzgründen und mit der direkten Anbindung an die B318 für geeignet halte. Diese Argumentation teilten eine Reihe Gemeinderäte. „Das war nicht gut, das muss man aber auch mal hinter sich lassen“, appellierte etwa Florian Rank (FWG). Die Lage sei „top“, niemand werde beeinträchtigt. Er fand es nicht nachhaltig, die Anlage hier ab- und woanders neu aufzubauen, zumal in der Region viele Bauarbeiten stattfänden. „Jeder sagt recyceln, recyceln – und dann möchte es keiner haben“, stimmte Harald Stanke (FWG) zu. Der Platz sei sauber asphaltiert, Wasser werde aufgefangen, es habe in den vergangenen Jahren keine Beanstandungen gegeben. Alles sei dokumentiert und zertifiziert, betonte auch Stumpe. Auch Leonhard Obermüller (CSU) meinte: „Die Situation ist heute eine andere.“
„Sind über Jahre verarscht worden“
Einige Gemeinderäte, die wie er bereits vor 2020 dem Gremium angehörten, taten sich mit Pragmatismus schwerer. „Wir haben 2017 nicht ohne Grund beschlossen, dass 2025 eine Ruh ist“, betonte Anton Bader (FWG). Er habe nichts gegen eine Kiesgrube oder Bauschutt-Recyclinganlage – „aber da unten nicht mehr: Wir sind da über Jahre verarscht worden.“ Bauschutt könne man auch in Gmund abliefern. Reinhard Bücher (Grüne) erinnerte, dass der Beschluss von 2017 „eindeutig, rechtsgültig und nicht aufgehoben oder eingeschränkt“ ist.
Eine Entscheidung steht aus. Der Gemeinderat will sich in seiner nächsten Sitzung mit einer möglichen Aufhebung des alten Beschlusses und erneut mit dem Antrag des Unternehmens befassen.