Nach Absturz von Boeing-Flugzeug: Expertin erklärt, ob Passagiere auf Airbus-Maschine bestehen können
Die Absturzursache der Air-India-Maschine ist noch ungeklärt. Dennoch sorgt das Drama um die Boeing bei einigen Fluggästen für Verunsicherung.
Frankfurt – Wer eine Flugreise antritt, steigt mit hoher Wahrscheinlichkeit in ein Flugzeug von Airbus oder Boeing. Denn der europäische Flugzeughersteller und sein Konkurrent aus den USA sind die beiden größten und bekanntesten Unternehmen der Branche. Doch der Ruf von US-Konzern Boeing hat zuletzt stark gelitten.
Nach Boeing-Drama in Indien: Können Fluggäste bei Wahl des Flugzeugherstellers mitreden?
Durch verschiedene Pannen und Tragödien hat das Image des Flugzeugherstellers erheblichen Schaden erlitten. Der fatale Absturz einer Boeing 787-8 Dreamliner der Air India, bei dem über 200 Menschen ums Leben kamen, sorgte am 12. Juni für Bestürzung. Die Reihe an Vorfällen rund um Boeing-Maschinen haben das Vertrauen so mancher Passagierinnen und Passagiere nachhaltig beeinträchtigt.
Nach dem tragischen Boeing-Absturz in Indien stellt sich die Frage: Können Passagiere bei der Wahl des Flugzeugherstellers mitreden – und beispielsweise auf einen Flug mit einem Flugzeug von Airbus bestehen?
Boeing oder Airbus: Expertin klärt auf, welchen Einfluss Passagiere auf die Wahl des Flugzeugherstellers haben
Ob nun die Sorge um die Sicherheit berechtigt ist, wenn man mit einer Boeing fliegt, oder nicht. Fest steht: Viele europäische Fluggesellschaften setzen neben Airbus-Maschinen auch Boeing-Flugzeuge ein. Inwiefern Fluggäste wirklich entscheiden können, mit welchem Flugzeughersteller sie fliegen möchten, hat IPPEN.MEDIA Feyza Türkön von flighright.de gefragt. Das Portal hat sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisiert.
Türkön wies zunächst darauf hin, dass es „derzeit noch keine abschließenden Untersuchungsergebnisse oder offiziell bestätigten Ursachen für das Unglück gibt“. Die Fluggastrechtsexpertin bekräftigte: „Auf Basis der aktuell bekannten Informationen lässt sich aus rechtlicher Sicht bislang kein generelles Rücktrittsrecht für Passagiere ableiten, die aus Angst künftig nicht mehr mit bestimmten Flugzeugtypen oder -gesellschaften fliegen möchten.“
Weiterhin erläuterte die Expertin: „Ein Rücktrittsrecht gegenüber der Airline besteht in der Regel nur dann, wenn diese ihre vertraglichen Pflichten nicht oder nur unzureichend erfüllt – etwa durch gravierende Sicherheitsmängel, die objektiv und nachweislich vorliegen.“ Nach dem Absturz in Indien sei „derzeit jedoch nicht davon auszugehen, dass eine generelle Untauglichkeit der betroffenen Flugzeugtypen oder des Air-India-Flugbetriebs besteht“.
Beide Flugschreiber gefunden – Experten wollen Rätsel um Absturzursache endlich lösen
Das Unglück um die Boeing-Maschine hatte sich in Ahmedabad, Westindien, ereignet und insgesamt mindestens 279 Menschen das Leben gekostet. Am 15. Juni, drei Tage nach dem Absturz, wurde der zweite Flugschreiber – ein Stimmenrekorder – geborgen. Dieser hatte die Kommunikation zwischen Piloten und Fluglotsen aufgezeichnet. Bereits am 13. Juni war der erste Flugdatenschreiber gefunden worden, der Informationen wie Flughöhe, Geschwindigkeit und Kurs speicherte.
Die Ermittler hoffen, die genaue Ursache des Absturzes der Boeing 787-8 Dreamliner zu ermitteln. Unterstützung erhalten die indischen Experten von Fachleuten aus den USA und Großbritannien. Boeing hat seine Zusammenarbeit mit den indischen Behörden zugesichert. Ein Experte hat aufgrund eines neuen Videos indes drei mögliche Theorien zur Absturzursache aufgestellt. (kh)