Geretsrieder Rentner entgeht Gefängnis – trotz 8000 kinderpornografischer Dateien auf dem PC

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Aus dem Internet lud sich der Rentner 8000 kinderpornografische Dateien herunter. Das Amtsgericht Wolfratshausen verhängte eine Haftstrafe – und setzte sie zur Bewährung aus. © Arne Dedert/dpa

Ein Rentner aus Geretsried wurde wegen Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte verurteilt, entgeht aber einer Gefängnisstrafe. Die Therapie, die er aus eigenem Antrieb begonnen hat, wurde strafmildernd bewertet.

Geretsried – Mit viel Glück ist ein Geretsrieder Rentner ums Gefängnis herumgekommen: Zwei Jahre und sechs Monate Haft hatte die Staatsanwältin als angemessene Strafe für den 69-Jährigen erachtet, auf dessen PC und Laptop weit über 8000 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten sichergestellt worden waren. Damit wäre eine Aussetzung zur Bewährung nicht möglich gewesen. Das ging nur, weil das Gericht die Therapie, die der Angeklagte aus eigenem Antrieb seit gut einem Jahr macht, stark strafmildernd bewertete und den Mann wegen Verbreitung und Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften zu einer Haftstrafe von lediglich zwei Jahren verurteilte – mit Bewährung.

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Geretsrieder Rentner entgeht Gefängnis trotz Kinderpornografie-Vorwürfen

Gleich zweimal innerhalb von 14 Monaten klingelte die Kripo den Angeklagten um sechs Uhr in der Früh aus dem Bett. Zwar hatte der Mann sich schon wenige Monate nach der ersten Hausdurchsuchung Anfang Februar 2023 in psychiatrische Behandlung begeben. Das hinderte ihn nicht, weiterhin entsprechende Bilder, die der Richter als „teilweise Hardcore“ bezeichnete, im Internet zu suchen. Erst nachdem er im April dieses Jahres zum zweiten Mal von der Kripo Besuch bekommen hatte, habe endgültig ein Umdenken eingesetzt. Inzwischen scheint die Therapie zu wirken. „Ich bin schuldig, ich habe das gemacht. Was da steht, ist wahr“, erklärte der Rentner nach Verlesung der Anklageschrift. Heute sei ihm klar, dass der damit auch den Kindern geschadet habe. Nur weil es Konsumenten wie ihn gebe, würden solche entsetzlichen Bilder und Videos produziert. „Deswegen schäme ich mich sehr“, beteuerte der Beschuldigte.

Richter Berger kommt „das Grausen“

In beiden Fällen war jeweils ein einziges Bild, dass der gelernte Maschinenbautechniker selbst ins Internet hochgeladen hatte, an die US-amerikanische Organisation National Centre for Missing and Exploited Children (NCMEC) gemeldet worden. Über seine IP-Adresse war der 69-Jährige dann schnell ermittelt worden. Aufgrund eines schweren Autounfalls, der ihn „zwei Jahre aus allem herausgerissen“ und in dessen Folge ihn auch seine Freundin verlassen habe, sei er in Depressionen verfallen und ins Internet „abgetaucht“, gab der Mann als Grund an. Auf FKK-Seiten habe er zum ersten Mal „Posing-Bilder“ von nackten Kindern gesehen. Alle auf seinen Geräten gefundenen Bilder habe der Mann aus dem Internet heruntergeladen, über entsprechende Chats habe er nichts bezogen, wie ein Kripobeamter berichtete.

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„Bei manchen Bildern kommt einem das Grausen“, beschrieb Richter Helmut Berger sein Empfinden beim Durchblättern der Ermittlungsakten. Er verurteilte den Geretsrieder zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die er für drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Als Auflage muss der Rentner 5000 Euro in Raten an den Kinderschutzbund zahlen und die begonnene Therapie fortsetzen. „Dass einer wegen solcher Sachen gleich zweimal durchsucht wird, das hatte ich noch nie“, brachte der Richter sein Unverständnis zum Ausdruck und betonte: „Wenn so etwas wieder passiert, gehen Sie in den Knast.“ 

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