Der Countdown läuft: Am Sonntag um Mitternacht leuchtet der Himmel über dem Allgäu wieder bunt. Doch nicht überall darf Feuerwerk abgebrannt und geböllert werden.
Allgäu – Das neue Jahr mit Böllern und Raketen zu begrüßen, ist für viele Bürgerinnen und Bürger im Allgäu zum Jahreswechsel einfach nicht weg zu denken. Die Verkaufszahlen bei Raketen und Co. liegen heuer nach ersten Schätzungen der Branche mindestens auf dem Niveau vor der Corona-Krise, zu Silvester 2022/23 gab es angesichts eines 180 Millionen Euro-Umsatzes bundesweit sogar Rekordeinnahmen zu vermelden.
Gleichzeitig versuchen immer mehr Kommunen, das Böllern in ihrem Verantwortungsgebiet zu regulieren oder an öffentlichen Plätzen komplett einzuschränken. Gründe dafür gibt es viele: Von Brandgefahr an historischen Gebäuden über Lärmbelästigung bis hin zur Müllbeseitigung. Im Allgäu geht heuer die Stadt Sonthofen beispielhaft voran – statt eines öffentlichen Feuerwerks wird das neue Jahr hier mit Schellengeläute begrüßt.
Unnötiger Aufwand und Kosten entstehen den Kommunen oft, wenn Feiernde sich nicht an Regeln halten. In der Silvesternacht 2022/23 vermeldete die Stadt Kempten 37 Polizeieinsätze wegen kleinerer Brände, Ruhestörungen und Körperverletzungen. In Marktoberdorf erhielt ein Mann eine Anzeige, weil er die Reste des Silvesterfeuerwerks am 2. Januar anlässlich eines Geburtstags verschoss. Und am Auto eines Kaufbeurers entstanden 8.000 Euro Schaden, weil Silvesterraketen im Kofferraum hochgingen.
Damit die Silvesterfeier nicht im Ärger endet, gilt es daher, einige Regeln zu beachten. Dazu gehört, dass Pyrotechnik der Stufe 2 an Personen nur über 18 Jahren ab 28. Dezember im Geschäft abgegeben werden und ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden darf. Feuerwerk aus anderen Kategorien als Stufe 2 ist auch an Silvester nicht ohne spezielle Genehmigung erlaubt. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandgefährdeten Gebäuden ist das Abbrennen von Raketen und Knallern generell verboten. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld.
Ein absolutes Böller-Verbot gilt im Allgäu an vielen Touristen-Hotspots, wie etwa dem Gelände der Schlösser Neuschwanstein und Hohenschwangau. Die Gemeinde Nesselwang wiederum hat privates Feuerwerk im gesamten bebauten Ortsgebiet mit einem Mindestabstand von 100 Metern untersagt. In Kaufbeuren und Memmingen ist vor allem aus Gründen des Brandschutzes das Abbrennen von Raketen, Knallkörpern, Batterien und „Schwärmern“ im gesamten Altstadtbereich verboten.
Buchloe: Wer schießt, räumt auf
Unter dem Motto „Gemeinsam für ein sauberes Buchloe“ hält die Stadt Buchloe heuer dazu an, die Überreste des persönlichen Silvesterfeuerwerks selbst zu beseitigen. Sie sollen nach Möglichkeit spätestens am Neujahrstag bei Tageslicht eingesammelt und über den Restmüll entsorgt werden.
Die Stadt Kempten wiederum betont in einer Erklärung, dass für Jugendliche unter 18 nicht nur der Kauf von Pyrotechnik, sondern auch die Aufbewahrung und das Abbrennen selbst untersagt ist. Wer das neue Jahr am Marienberg begrüßen möchte, wird von der Stadt gebeten, Fahrzeuge so abzustellen, dass Feuerwehrzufahrten und Rettungswege frei bleiben.