„Kennt mich ohne Alkohol“: Ohrfeige wird teuer - Mann (47) schlug Lebensgefährtin ins Gesicht
Im Streit schlug er nicht nur einmal zu. Ein 47-Jähriger wurde vor dem Amtsgericht verurteilt, weil er mehrfach seine Lebensgefährtin schlug.
Im Streit mit seiner Lebensgefährtin rutschte einem Wolfratshauser die Hand aus. Und das nicht nur einmal. Deshalb war er mittels eines Strafbefehls zu einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro verurteilt worden. Das war dem 47-jährigen Mann zu viel Geld, er legte Einspruch ein – und kam in der Verhandlung vor dem Amtsgericht tatsächlich etwas günstiger davon, weil er weniger verdient, als das Gericht geschätzt hatte.
Ohrfeige wird teuer: Mann (47) schlug Lebensgefährtin ins Gesicht
In der Sache gab es keine Diskussionen. Am 27. November 2023 hatte der gelernte Restaurantfachmann einen Streit mit seiner Lebensgefährtin mit einer Ohrfeige beendet, nur zwei Tage später ließ er es nicht bei einer Watschn bewenden. „Ich kann nichts sagen, außer dass es mir leidtut“, erklärte der Angeklagte und räumte ein, dass es mit den von der Staatsanwältin verlesenen Vorfällen seine Richtigkeit habe.
Umgerechnet rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte das Messgerät bei der Atemalkoholkontrolle damals angezeigt. Die Beziehung hat die Handgreiflichkeiten offenbar schadlos überstanden. „Sie gibt mir eine Chance“, antwortete der Angeklagte auf die Frage des Richters, ob das Paar immer noch zusammen sei. Seine Begründung: „Sie kennt mich wie ich bin, wenn ich nicht getrunken habe.“ So was kann sich strafmildernd auswirken.
Schon vorbestraft gewesen: Geldstrafe für Ohrfeige gegen Lebensgefährtin
Nachteilig für den Wolfratshauser war jedoch, dass er schon drei Vorstrafen in die Verhandlung mitbrachte – wegen Körperverletzung (2018), Erwerb von Betäubungsmitteln (2019) sowie Beleidigung und übler Nachrede (2021) war er bereits zu Geldstrafen verurteilt worden. Der Tagessatz von 60 Euro sei angesichts des niedrigeren Einkommens wohl „ein bisschen zu hoch“, erklärte Richter Helmut Berger.
Er stellte aber auch fest: „Wegen der Vorstrafen ist keine große Reduzierung möglich.“ Am Ende wurden es 150 Tagessätze à 50 Euro, insgesamt also 7500 Euro.