Unfall zu spät gemeldet: Rentnerin nach Parkrempler zu Geldstrafe verurteilt

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Vor dem Amtsgericht Wolfratshausen musste sich eine 72-Jährige aus Lenggries verantworten. © sh/Archiv

Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort musste sich eine Lenggrieserin (72) jetzt vor Gericht verantworten.

Lenggries/Bad Tölz – Nach einem Zusammenstoß mit einem parkenden Auto einfach einen Zettel mit seiner Telefonnummer unter den Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeugs zu klemmen, macht mitunter richtig Ärger. Diese Erfahrung machte eine Lenggrieserin (72), die sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort vor dem Amtsgericht Wolfratshausen verantworten musste. Die Rentnerin wurde zu 1800 Euro Geldstrafe verurteilt. Öffentlich verhandelt wurde der Fall deshalb, weil die Dame gegen den Strafbefehl über 50 Tagessätze zu je 30 Euro sowie ein dreimonatiges Fahrverbot Einspruch eingelegt hatte.

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Beim Aussteigen den Schaden nicht bemerkt

„Das hätte nie passieren dürfen. Es war eine riesige Parklücke, da hätte ich locker reingepasst“, erklärte die 72-Jährige, die am 10. März vorigen Jahres gegen 11 Uhr beim Einparkversuch gegen einen Ford gestoßen war. „Ich bin ausgestiegen, habe geguckt, aber nix gesehen.“ Tatsächlich hatte sie – wie sich später herausstellte – mit dem kurzen Rumms einen Schaden von rund 2500 Euro netto verursacht.

Angeklagte will Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen haben

Da sie weder ein Handy noch einen Stift dabeigehabt habe, sei sie zu Fuß zur Firma gegangen, wo sie mit einem Minijob ihre Rente aufbessert. In der Arbeit habe sie sich einen Stift geliehen, sei zum Auto zurückgegangen und habe einen Zettel an der Windschutzscheibe angebracht. Vier Stunden später, nach der Arbeit, sei sie zur Polizei gefahren, um den Vorfall zu melden – zu spät. In der Zwischenzeit war sie von einer Beobachterin des Einparkmanövers angezeigt worden.

Fahrverbot reduziert, Geldstrafe angehoben

„Ich habe mich gemeldet, ich habe gesagt, dass ich ein Auto beschädigt habe, mir ist es ein Rätsel, warum ich jetzt so extrem bestraft werde“, erklärte die Angeklagte vor Gericht. Zumal auch der Schaden von ihrer Versicherung längst bezahlt worden sei. Das Problem: Der Zettel, den sie an der Windschutzscheibe angebracht haben will, wurde nie gefunden – weder der Zeugin noch dem Besitzer des Autos war eine solche Notiz am Fahrzeug aufgefallen.

„Nur einen Zettel anzubringen reicht nie“, erklärte Richter Helmut Berger zum wiederholten Mal. „Hätten Sie von der Arbeit aus gleich die Polizei angerufen, dann wäre alles erledigt, und wir säßen jetzt nicht hier.“ Um ein Fahrverbot, darum ging es der Dame mit ihrem Einspruch im Wesentlichen, komme man sicher nicht herum, machte der Richter deutlich. Aber er kam der Angeklagten ein Stück weit entgegen. Während der Staatsanwalt auf drei Monaten Fahrverbot beharrte, reduzierte Berger dieses auf einen Monat und hob „als Ausgleich“ die Geldstrafe leicht an – auf 60 Tagessätze (zehn mehr als im Strafbefehl) à 30 Euro.

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