Volkswagen zahlt höchste Summe: EU verhängt Millionen-Strafe gegen 15 Autobauer

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Autohersteller haben sich zum Nachteil von Recyclingunternehmen und Verbrauchern jahrelang rechtswidrig abgesprochen. Sie müssen deswegen Millionen zahlen.

Brüssel – Die EU-Kommission hat eine Kartellstrafe in Höhe von rund 460 Millionen Euro gegen zahlreiche Autobauer verhängt. Sie haben sich jahrelang an einem Kartell beteiligt, wie die EU-Kommission mitteilte. Während VW mit rund 127 Millionen Euro die höchste Strafe zahlen muss, trifft es BMW mit einer Strafhöhe von rund 25 Millionen Euro. Mercedes-Benz hatte das Kartell laut Kommission offengelegt und bekommt deswegen keine Strafe. 

EU verhängt 460-Millionen-Kartellstrafe gegen Autobauer – VW besonders hart betroffen

Konkret geht es um Fälle zwischen 2002 und 2017. Der Branchenverband Acea und 16 große Autohersteller haben den Angaben zufolge wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen. Dabei hätten sie rechtswidrige Absprachen getroffen, wonach Unternehmen beispielsweise nicht für die Zerlegung von Altfahrzeugen bezahlt werden sollten. Die Autobauer hätten zudem ihre individuellen Vereinbarungen mit Autodemontagebetrieben untereinander ausgetauscht und ihr Verhalten koordiniert. 

Kombinierte Produktionslinie für die Elektrofahrzeuge ID.4 und ID.7 im Emder Volkswagen-Werk.
Die EU-Kommission hat eine Kartellstrafe in Höhe von rund 460 Millionen Euro gegen zahlreiche Autobauer verhängt. Auch Volkswagen ist betroffen. (Symbolfoto) © Chris Emil Janssen/Imago

Zudem hätten sie vereinbart, nicht damit zu werben, wie gut ihre Autos recycelt werden könnten, sodass Verbraucher diese Informationen bei der Wahl eines Fahrzeugs nicht berücksichtigen konnten. So sollte Druck auf die Unternehmen verringert werden, über die gesetzlichen Anforderungen hinauszugehen.

Auch Folgen für BMW und VW: EU verhängt 460-Millionen-Kartellstrafe gegen 15 Autobauer

Die Autobauer haben nach Einschätzung aus Brüssel abgesprochen, Auto-Demontagebetriebe nicht für die Demontage von nicht mehr fahrtüchtigen Autos zu bezahlen. Die Argumentation, auf die sich die Hersteller demnach einigten: Das Recycling der Altfahrzeuge an sich sei ein profitables Geschäft.

Ein EU-Gesetz legt allerdings fest, dass Inhaber eines nicht mehr fahrtüchtigen Autos ihren Wagen kostenfrei bei einem Demontagebetrieb loswerden können – falls nötig, muss der Hersteller die Kosten übernehmen. Mit dieser Vorgabe will die EU dafür sorgen, dass mehr Autos recycelt werden.

Die Vorwürfe beziehen sich den Angaben der Kommission zufolge auf einen Zeitraum von insgesamt 15 Jahren, von Mai 2002 bis September 2017. Der Autobauerverband Acea organisierte nach Einschätzung der Kommission das Kartell und muss deshalb ebenfalls eine Strafe in Höhe von 500.000 Euro zahlen. (bohy/dpa/afp)

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