Wie verhalte ich mich, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht?
Werden wiederholt Rechnungen auch nach Mahnbescheiden nicht beglichen, kommt eines Tages der Gerichtsvollzieher zu Besuch, eine unangenehme Situation.
Rechnungen und Mahnbescheide Ewigkeiten ignorieren, als hätte es sie niemals gegeben? Keine gute Idee, da gibt es bessere Methoden zum Geldsparen. Denn dann ist es möglich, dass eines Tages der Gerichtsvollzieher vor Ihrer Türe steht. Nun kann es ungemütlich werden. Zuallererst: Einfach die Türe nicht zu öffnen, hilft Ihnen genauso wenig weiter wie die nicht geöffneten Rechnungen zuvor. Denn sollte der Gerichtsvollzieher Sie nicht antreffen können, kann es gut sein, dass er mit einem Gerichtsbeschluss zurückkehrt, warnt die Verbraucherzentrale.
Gerichtsvollzieher häufig Mitarbeiter beim Hauptzollamt
Wer ist der Gerichtsvollzieher überhaupt? Zunächst müssen Sie keine Angst haben, dass die Person wie ein Schuldeneintreiber aus einem amerikanischen Film das Haus stürmt und auf Sie losgeht. Gerichtsvollzieher sind von einem staatlichen Organ beauftragt. Das bedeutet: Öffentliche Gläubiger – zum Beispiel Finanzamt, Stadtkasse, Sozialbehörden oder gesetzliche Krankenkassen – vollstrecken durch eigene Vollstreckungsbeamte, die meistens Mitarbeiter des Hauptzollamtes sind. Übrigens: Verwechseln Sie den Gerichtsvollzieher nicht mit einem Mitarbeiter eines Inkassobüros. Dieser hat kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Lassen Sie sich deshalb zuerst unbedingt den Ausweis der Person zeigen.

Rein rechtlich müssen Sie einen Gerichtsvollzieher zunächst nicht in ihre Wohnung lassen. Jedoch sollten Sie bedenken, dass die Beamten grundsätzlich mit Ihnen zusammen eine Lösung finden möchten. Wenn Sie die Türe nicht öffnen, kann der Gerichtsvollzieher mit einem richterlichen Beschluss zurückkehren. Hält er diesen in den Händen, kann er Ihre Wohnungstüre auch mithilfe des Schlüsseldienstes öffnen lassen – die Kosten dafür tragen Sie. Schulden können Sie übrigens auch aufbauen, indem Sie erben – verhindern sie das zwingend.
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Im Idealfall können Sie die ausstehende Summe direkt beim Gerichtsvollzieher begleichen. Die meisten Beamten führen ein Kartenlesegerät mit sich, Sie müssen also nicht Unmengen an Bargeld im Haus haben. Sie können auch versuchen, mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Das Bundesamt für Justiz erklärt: „Die Gerichtsvollzieher sind ermächtigt, zu jeder Zeit eine Ratenzahlungsvereinbarung nach eigenem Ermessen mit Ihnen zu treffen. Maßgeblich dabei ist, dass die Ratenhöhe so gewählt wird, dass die Forderung spätestens innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen ist.“
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Heikler wird es natürlich, wenn Sie nicht in der Lage sind, die Summe zu bezahlen. Keine Angst: Der Gerichtsvollzieher, der in einigen Bundesländern zu seinem Schutz inzwischen Pfefferspray mit sich trägt, darf Ihnen nicht die komplette Wohnung ausräumen. Gegenstände des persönlichen Gebrauchs sind unpfändbar. Dazu gehören unter anderem Bekleidung, Möbel, Fernseher, Ehering und Küchengeräte. Wenn Sie allerdings einen hochwertigen Luxusfernseher in der Wohnung stehen haben, kann es gut sein, dass dieser gepfändet und gegen ein älteres Modell ausgetauscht wird, dessen Wert deutlich geringer ist
„Kuckuck“ dient als Pfandsiegel
Kann der Gerichtsvollzieher die gepfändeten Güter nicht direkt mitnehmen, beispielsweise weil sie zu groß sind. Bringt er ein Pfandsiegel darauf an – umgangssprachlich „Kuckuck“ genannt. Keine Angst: Das Pfandsiegel wird an einem nicht sichtbaren Ort angebracht, sodass nicht jeder Besucher sofort sieht, dass der Gerichtsvollzieher bei Ihnen vorbeigeschaut hat. Kommen Sie jedoch bloß nicht auf die Idee, den Gegenstand aus der Wohnung zu schaffen oder ihn zu verkaufen – damit machen Sie sich strafbar. Die gepfändeten Gegenstände werden nach einer Zeit abgeholt, sollten Sie immer noch nicht in der Lage sein, Ihre Schulden zu bezahlen.
Wer von vorneherein den Besuch des Gerichtsvollziehers verhindern möchte, für den ist das Buch „Das einzige Buch, das du über Finanzen lesen solltest“ eine echte Empfehlung.