Australische Investoren übernehmen 20.000 Hektar deutsche Agrarflächen. Bund und Länder schieben Verantwortung hin und her. Der Bodenmarkt gerät außer Kontrolle.
Deutschland – Ein spektakulärer Verkauf von 20.000 Hektar Agrarland an ausländische Investoren verdeutlicht das Versagen der deutschen Politik beim Schutz des Bodenmarkts. Die Gustav-Zech-Stiftung aus Liechtenstein verkaufte die Deutsche Agrar Holding (DAH) für 300 Millionen Euro an die australische Beteiligungsgesellschaft Igneo Infrastructure Partners.
Besonders brisant: Die Stiftung hatte die Agrarholding 2016 für nur fünf Millionen Euro aus der Konkursmasse von KTG Agrar übernommen.
Tausende Hektar Agrarland an ausländische Investoren verkauft: Millionenschwerer Deal ohne politische Kontrolle
Trotz bestehender Gesetze griff weder der Bund noch die betroffenen Länder ein. Laut Außenwirtschaftsverordnung hätte eine Überprüfung stattfinden müssen, da es sich um eine landwirtschaftliche Fläche von mehr als 10.000 Hektar handelt. Wörtlich heißt es bei § 55a Absatz 1 Nummer 27 Außenwirtschaftsverordnung (AWV): „Bei der Prüfung einer voraussichtlichen Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit kann insbesondere berücksichtigt werden, ob das inländische Unternehmen [...] unmittelbar oder mittelbar eine landwirtschaftliche Fläche von mehr als 10 000 Hektar bewirtschaftet.“
Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium macht jedoch grundsätzlich keine Angaben zu Investitionsprüffällen und beruft sich auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, wie Agrar Heute berichtet. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) befragte sieben Ministerien auf Bundes- und Landesebene zu dem Deal. Das Ergebnis: systematisches Wegschauen und Verantwortungsverschiebung. Das Bundeslandwirtschaftsministerium verwies darauf, dass die Zuständigkeit für den Bodenmarkt seit der Föderalismusreform 2006 allein bei den Ländern liege.
Scheitern bei Gesetzgebung: Verantwortung wird zwischen Bund und Ländern verschoben
Reiko Wöllert, stellvertretender AbL-Bundesvorsitzende, kritisiert laut Agrar Heute scharf: „Wenn es um kritische Infrastruktur geht, hat die Gesellschaft ein Anrecht auf Transparenz und Erklärungen“. Die Antworten der Ministerien seien „sehr enttäuschend“ gewesen. Die betroffenen Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt zeigen sich hilflos. Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze hält eine Landesregelung für ein „stumpfes Schwert“ und verweist die Verantwortung zurück an den Bund.
Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Till Backhaus räumt ein, dass die Übertragung der Zuständigkeit für den Bodenmarkt mit der Föderalismusreform „wohl nicht wirklich eine gute Idee“ gewesen sei. Mehrere Länder scheiterten bei ihren Gesetzgebungsverfahren am Widerstand der dortigen Landwirte.
Das große Geschäft der Agrarholdings: Share Deals umgehen Grunderwerbsteuer
Besonders problematisch sind sogenannte Share Deals, bei denen nicht die Flächen direkt, sondern Unternehmensanteile verkauft werden. Dadurch wird die Grunderwerbsteuer umgangen. Das Finanzministerium kündigte immerhin an, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, wie Share Deals weiter begrenzt werden können.
Agrarholdings wachsen rasant, aktuelle Statistiken des Statistischen Bundesamtes zeigen das Ausmaß des Problems: 2023 gab es 2.919 Unternehmensgruppen mit 2,1 Millionen Hektar bewirtschafteter Fläche – ein Anstieg um 32 Prozent seit 2020. Die Anzahl der Konzerne mit Sitz im Ausland wuchs dabei von 118 auf 153 Unternehmen – ein Plus von 30 Prozent.
Niedersachsen wagt neuen Anlauf: Landvolk kritisiert Entwurf als „Agrarstrukturverschlimmerungsgesetz“
Aktuell unternimmt Niedersachsen einen erneuten Versuch für ein Agrarstrukturgesetz. Das Kabinett beschloss Ende August 2025 den Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes, das Share Deals erstmals genehmigungspflichtig machen soll. „Grund und Boden ist zu einem lukrativen Spekulationsobjekt geworden, bei dem viele Bauern nicht mehr mithalten können“, erklärte Agrarministerin Miriam Staudte.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Anteilsverkäufe an außerlandwirtschaftliche Investoren künftig der Zustimmung der Genehmigungsbehörden bedürfen. Verstöße könnten mit Bußgeldern bis zu einer Million Euro geahndet werden. Zudem sollen Verkäufe versagt werden können, wenn der Kaufpreis 50 Prozent über dem Verkehrswert liegt. Doch bereits jetzt formiert sich Widerstand: Das Landvolk Niedersachsen kritisiert den Entwurf als „Agrarstrukturverschlimmerungsgesetz“ und warnt vor mehr Bürokratie. Angesichts des jahrelangen politischen Versagens bleibt derzeit fraglich, ob Deutschland die Kontrolle über seinen Bodenmarkt zurückgewinnen kann. (ls/dpa)