In der Urteilsbegründung gab der Richter laut "heute.at" an, dass "Sachen in den Medien behauptet worden, die falsch waren, und auch genutzt wurden, um politische Forderungen zu befördern". Zudem wurden die Aussagen des Opfers angezweifelt. Auch die Aussage einer Freundin sei "mit ausschlaggebend" gewesen. Demnach sei "keine Rede von Zwang oder Nötigung" gewesen.
Der Fall hatte Aufsehen erregt, da die Jugendlichen, die heute zwischen 16 und 21 Jahren alt sind, die damals Zwölfjährige zum Sex aufgefordert haben sollen. Die Taten sollen zwischen März und Juni 2023 in einem Treppenhaus, Wohnungen und einem Hotelzimmer in Wien-Favoriten stattgefunden haben, wie die zuständige Staatsanwältin erklärte. "Sie sah keinen anderen Ausweg", hieß es mit Bezug auf das Mädchen.
Staatsanwältin: "Geht nicht darum, ein Exempel zu statuieren"
Die Staatsanwältin betonte im Verlauf des Prozesses: "Es geht nicht darum, ein Exempel zu statuieren. Es geht nicht darum, ein Urteil mit abschreckender Wirkung zu fällen, sondern den Angeklagten das Unrecht ihrer Tat vor Augen zu führen". Der Staatsanwältin nach habe das Verfahren keine entlastenden Umstände zu Tage befördert.
Im Verfahren schilderte der Ex-Freund, der nicht an diesen Taten beteiligt war, dass das Mädchen in Bezug auf die Taten nicht von Zwang sprach. Der Teenager war im Jahr zuvor jedoch selbst wegen schweren sexuellen Missbrauch verurteilt worden, weil der Altersunterschied zu dem Mädchen zu groß war. Diese habe ihm jedoch vorgelogen, älter zu sein.
Fast alle Angeklagten selbst minderjährig
Neun von zehn Tatverdächtigen waren zum Tatzeitpunkt minderjährig. Sie mussten sich wegen des Vergehens der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung verantworten. Bei zwei Angeklagten ging es um geschlechtliche Nötigung. Auch die Aufnahme von kinderpornografischem Material wurde den Jugendlichen vorgeworfen. Drei der mutmaßlichen Beteiligten waren zum Tatzeitpunkt gar strafunmündig und traten lediglich als Zeugen auf. Schwerer sexueller Missbrauch wurde als Straftatbestand ausgeschlossen, weil das Mädchen damals angegeben haben soll, bereits 14 Jahre alt zu sein.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.