Sonderregelung läuft ab: Das müssen Eltern zu Krankentagen und Kinderkrankengeld wissen

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Eine Sonderregelung aus der Corona-Zeit läuft 2024 aus. Ab Januar bekommen Eltern wieder weniger Krankentage, wenn ihre Kinder zu Hause bleiben müssen.

Berlin - Eltern haben im neuen Jahr Anspruch auf weniger Krankentage durch ihre Kinder. Denn ab 1. Januar 2024 läuft eine Sonderregelung aus Pandemiezeiten aus: Pro Kind unter zwölf Jahren konnten Eltern bis zu 30 Tage lang Kinderkrankengeld erhalten. Doch mit Ablauf des Monats endet diese Sonderregelung - die Krankengeldtage werden dann halbiert.

Kinderkrankentage: Krankenkasse zahlt das Gehalt bei krankem Kind

Wenn das Kind krank im Bett liegt, dann können nicht beide Eltern arbeiten gehen. In dieser Zeit deckt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten und zahlt bis zu 90 Prozent des Gehalts an den Elternteil aus, der wegen der Krankheit des Kindes ausfallen muss. Das ist das sogenannte Kinderkrankengeld.

Aufgrund der Pandemie hatte die Bundesregierung beschlossen, dass Eltern mehr Anspruch auf Kinderkrankengeld haben sollen. Es wurde beschlossen, dass bis Ende 2023 pro gesetzlich versichertem Kind die Eltern 30 Tage Krankengeld erhalten können, für Alleinerziehende waren es bis zu 60 Tage pro Kind. Bei mehreren Kindern beträgt die Höchstmenge an Tagen 65 Tage, bei Alleinerziehenden 130 Tage.

Das kleine Kind liegt krank im Bett
Wenn das Kind zuhause krank ist, haben Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld © Christin Klose/dpa-tmn

Ab 2024: Kinderkrankentage werden halbiert

Damit ist jetzt aber wieder Schluss: Ab 1. Januar 2024 bis Ende 2025 werden die Kinderkrankentage wieder abgesenkt. Eltern stehen dann nur noch 15 Tage Krankengeld zu, für Alleinerziehende 30 Tage pro Kind. Wie immer gilt das für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr. Das Geld wird bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt.

Eine Erleichterung gibt es aber für Eltern: So müssen sie nicht mehr schon am ersten Krankheitstag mit dem Kind zum Arzt. Eine Bestätigung aus der Kinderarztpraxis muss erst ab dem vierten Tag bei der Krankenkasse eingehen. Übrigens: Kinderkrankengeld gibt es auch dann, wenn die Eltern im Homeoffice arbeiten. Es wird nicht unterschieden zwischen Personen, die ins Büro gehen und solchen, die von zu Hause aus arbeiten können.

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