Wenn der Zuschlag zur EM-Rente ausbleibt: Anwalt gibt Betroffenen wichtigen Tipp
Viele EM-Rentner bekommen unter 1000 Euro und sind auf Rentenzuschläge angewiesen. Im September blieben sie jedoch bei einigen Empfängern aus. Ein Experte gibt Rat.
München – Aktuell ist das Renteneintrittsalter in Deutschland auf 67 Jahre festgelegt. Allerdings sind viele Bürger schon vorher nicht mehr in der Lage, ihrer Arbeit nachzugehen. In solchen Fällen gibt es eine alternative Rentenform, die sogenannte Erwerbsminderungsrente oder kurz EM-Rente. Viele Bezieher dieser Rente sind auf zusätzliche Rentenzuschläge angewiesen, um finanziell über die Runden zu kommen. In der jüngsten Zeit gab es jedoch Berichte, dass einige Rentner diese Zuschläge nicht erhalten haben. Dies wirft die Frage auf: Was ist jetzt zu tun? Ein Rechtsanwalt gibt wichtige Hinweise.

EM-Rente liegt oft unter 1000 Euro, Empfänger brauchen den Zuschlag
Personen, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen wie Behinderungen oder Krankheiten nicht mehr in der Lage sind, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten, erhalten die Rente wegen voller Erwerbsminderung. Dies bezieht sich nicht nur auf die zuvor ausgeübte Arbeit, sondern auch auf andere berufliche Tätigkeiten, so die Deutsche Rentenversicherung.
Die EM-Rente liegt jedoch häufig unter 1000 Euro, weshalb viele Empfänger jeden Cent zweimal umdrehen müssen. Die Rentenzuschläge, die im Juli bei 7,5 Prozent lagen, sind daher eine willkommene Hilfe. Umso gravierender ist es, wenn diese Zuschläge plötzlich nicht mehr gezahlt werden. Laut dem Portal gegen-hartz.de haben im September viele Rentner den Zuschlag nicht erhalten – ohne jegliche Begründung.
Rentenzuschläge bleiben aus: Anwalt gibt wichtige Tipps für Betroffene
Rechtsanwalt und Rentenberater Peter Knöppel rät den Betroffenen dringend, nachzufragen und auf ihren Zuschlag zu bestehen. „So lange der Bewilligungsbescheid für den Zuschlag besteht und nicht offiziell aufgehoben wurde, haben die Betroffenen einen rechtlichen Anspruch auf die Fortzahlung.“
Knöppel empfiehlt den Betroffenen, sich jetzt aktiv zu zeigen und die Rentenversicherung zu kontaktieren, um eine Erklärung zu fordern. Es sollte am besten schriftlich eine Frist gesetzt werden, bis wann der Zuschlag nachgezahlt werden soll. Sollte der Zuschlag dennoch nicht eintreffen, rät der Anwalt den EM-Rentnern, sich an die Verbraucherzentrale oder einen Rentenberater zu wenden und gemeinsam das weitere Vorgehen zu planen. Auch in der Ampel ist die Rente Dauerthema. (kiba)