Polizei stellt Haftbefehl fest

Die Beamten überprüften die Personalien der Insassen eines Fahrzeugs mit polnischer Zulassung. Bei allen dreien handelte es sich um georgische Staatsangehörige. Wie sich herausstellte, lag gegen den Fahrer ein sogenannter abwendbarer Strafvollstreckungshaftbefehl wegen eines aufenthaltsrechtlichen Verstoßes vor. Den konnte der 51-Jährige abwenden, indem er einen niedrigen vierstelligen Geldbetrag bezahlte. So konnte er die Dienststelle als freier Mann verlassen.