Kein Geld verschenken - Sieben Dinge, die Sie bei der Steuererklärung 2024 völlig legal versuchen können

Mehr als 20 Prozent Ihrer Telefon- und Internetkosten

Auch Ihre privaten Telefon-, Handy- und Internetanschlüsse können Sie von der Steuer absetzen, wenn Sie sie auch beruflich nutzen. Pauschal sind 20 Prozent Ihrer Monatsausgaben als Werbungskosten absetzbar (max. 20 Euro). Schon das allein wird – wie viele andere Dinge – gerne mal vergessen. Sie können aber auch mehr als 20 Prozent angeben (z. B. 50 Prozent, wenn Sie sehr viel im Homeoffice arbeiten). Falls das Finanzamt nachfragen sollte, müssen Sie das aber belegen, z. B. mit einem Nutzungstagebuch (drei Beispielmonate reichen). Können Sie das nicht, lässt das Finanzamt nur die 20 Prozent gelten – Ärger droht Ihnen nicht.

Anschaffungskosten für (ungewöhnliche) Arbeitsmittel

Bei Arbeitsmitteln (z. B. Möbel, Geräte, Fachbücher und Arbeitskleidung) können Sie erstmal so gut wie alles absetzen – solange Sie das Arbeitsmittel mindestens zum Teil für die Arbeit nutzen. Das kann ein Bürostuhl, Schreibtisch oder PC sein, aber auch ein Bücherregal, Drucker, externe Monitore für den Laptop oder sogar ein Smartphone oder -TV. Heben Sie natürlich immer die Kaufbelege auf, falls das Finanzamt nachfragt. So kann Ihnen nicht mehr drohen, als dass z. B. das Smart-TV einfach gestrichen wird. Was Sie in welchem Umfang absetzen können, lesen Sie in unserem kostenlosen Finanztip-Ratgeber zu Arbeitsmitteln.

Keine Arbeitsmittel? Pauschale nutzen

Sie hatten keine Kosten für Arbeitsmittel? Dann können Sie trotzdem einfach pauschal 110 Euro absetzen. Im Gesetz steht diese Pauschale zwar nicht, sie ist aber gängige Praxis und wird von den meisten Finanzämtern anerkannt (außer in Sachsen). Das Schlimmste, was Ihnen passieren kann: dass ausgerechnet Ihr Finanzamt Belege will. Haben Sie die nicht, droht Ihnen aber kein Ärger – der Posten wird einfach nicht anerkannt.

Pauschale für Online-Bewerbungen

Bewerbungen laufen heutzutage oft online ab, verursachen also kaum noch Kosten (außer vielleicht für das Bewerbungsfoto) – sie sind aber schnell gemacht. Das können Sie nutzen. Denn pro Online-Bewerbung können Sie pauschal 2,50 Euro absetzen. Speichern Sie die Eingangsbestätigungen, falls das Finanzamt Belege sehen will.

Wenn Oma und Opa Ihr Kind betreuen

Kinderbetreuungskosten können Sie als Sonderausgaben absetzen. Aber wussten Sie, dass das indirekt auch geht, wenn z. B. Oma und Opa das natürlich kostenlos machen? Sie können ihnen nämlich die Fahrtkosten als Aufwandsentschädigung erstatten (z. B. 30 ct/km) und das als Betreuungskosten absetzen. Wichtig: Das Geld muss überwiesen werden – und es sollte eine schriftliche Vereinbarung darüber geben.

Handwerker, Dienstleistungen und sogar der Gassi-Service

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten können Sie grob gesagt alles angeben, was ein Mensch macht (also v. a. Arbeits- und Fahrtzeit, aber keine Materialkosten), wofür Sie eine Rechnung haben und per Überweisung gezahlt haben – übrigens auch wenn Sie zur Miete wohnen (s. Nebenkostenabrechnung). Sie bekommen dann 20 Prozent der Rechnung zurück (max. 1.200 Euro bei Handwerkerleistungen und 4.000 Euro bei Dienstleistungen).

Nur weil es haushaltsnah heißt, muss es aber nicht im Haushalt stattfinden. Es können z. B. auch die Kosten für den Gassi-Service für Ihren Hund durchgehen.

Übrigens: Wenn Ihr Finanzamt irgendeinen dieser Punkte im Steuerbescheid anpasst, ganz streicht oder nachfragt, können Sie die Kosten noch immer neu begründen und den Bescheid ändern lassen bzw. kostenlos Einspruch einlegen. Alle Infos dazu lesen Sie in unserem Finanztip-Ratgeber zum Steuerbescheid.

So tun Sie sich leichter

Machen Sie Ihre Steuer am besten mit einer Steuersoftware. Die ist einfacher zu verstehen als das Elster-Programm der Finanzverwaltung und gibt Ihnen Tipps. Für die Steuererklärung 2023 empfehlen wir von Finanztip Ihnen Wiso Steuer 2024*, SteuerSparErklärung* (Steuerjahr 2023) und Tax 2024. Besonders einfach zu bedienen sind diese Steuer-Apps: Steuerbot*, Wiso Steuer* und Taxfix.

Achtung, frühere Frist

Sie sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben? Dann noch ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Dieses Jahr müssen Sie die Steuer schon bis zum 2. September erledigen, außer Sie geben das Thema an eine Steuerberatung oder einen Hilfeverein ab. Das ist aber deutlich teurer als alles selbst zu machen, fangen Sie also besser bald selbst an. Alle anderen haben länger Zeit. Alle Details zu den Fristen bei der Steuererklärung und Tipps zum Steuererklärung selber machen, lesen Sie in unseren kostenlosen Ratgebern von Finanztip.